Marla Svenja Liebich hat sich am 18. Mai 2026 im Saal 14 des Bezirksgerichts Pilsen einer Auslieferungsanhörung gestellt. Der 55-Jährige kam kurz nach 13.00 Uhr mit zwei Gefängniswärtern in den Saal, mit roten Lippen und einem Hemd im Leopardenmuster.
Zu Beginn der Anhörung setzte sich Liebich neben seinen Anwalt Martin Kohlmann. Der Richter machte jedoch klar, dass ein deutscher Anwalt ihn nicht vertreten könne. Nach mehreren Warnungen wurde Kohlmann aus dem Saal geführt, ein tschechischer Anwalt übernahm die Verteidigung.
Liebich sagte vor Gericht: „Ich bin eine Frau“. Zugleich erklärte er, er fürchte bei einer Auslieferung in Deutschland in ein Männergefängnis zu kommen und werde dort wegen seiner Bekanntheit diskriminiert. In Tschechien, sagte er weiter, würde er für die ihm in Deutschland vorgeworfenen Taten nicht verurteilt.
Der Fall zieht sich seit Monaten durch zwei Justizsysteme. Liebich war im Juli 2023 in Halle wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Am 29. August des Vorjahres hätte er die Haft antreten sollen, erschien aber nicht und ging untertauchen. Die Polizei griff ihn erst am 9. April im westböhmischen Dorf Krasna auf, als er seine Freundin besuchte. Seitdem sitzt er in der Haftanstalt Pilsen-Bory.
Gerade dort zeigt sich die Reibung im Fall besonders deutlich. Stellvertretender Gefängnisdirektor Martin Cerny sagte, das Gefängnis sei zu 95 Prozent belegt und habe rund 1200 Insassen. Nach Informationen von BILD ist Liebich der einzige transgeschlechtliche Häftling in der Anstalt; er wird getrennt von männlichen Gefangenen in Einzelhaft gehalten. Liebich hatte den Geschlechtseintrag zu Beginn von 2025 geändert, sein früherer Vorname war Sven. Auch in deutschen Gerichtssälen war er bereits mit Leopardenmuster, lackierten Nägeln, Hut und Handtasche erschienen.
Die Anhörung in Pilsen entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, sondern darüber, ob Deutschland Liebich übernehmen kann. Für die Justiz in beiden Ländern ist das mehr als ein Verfahrensschritt: Es ist der Punkt, an dem ein Fluchtfall, eine bereits verhängte Haftstrafe und ein Streit über Geschlechtsidentität aufeinandertreffen.
