Lesen: Schüler: Wiener Kindergärtnerin wegen mutmaßlichen Missbrauchs im Visier

Schüler: Wiener Kindergärtnerin wegen mutmaßlichen Missbrauchs im Visier

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Eine Kindergärtnerin in Wien steht unter dem Verdacht, von einem 14-jährigen Schüler schwanger geworden zu sein. Der Fall kam erst ans Licht, nachdem die Frau das ungeborene Kind verloren hatte und sich danach selbst bei den Behörden meldete.

Nach Angaben der soll die Frau den Jugendlichen auf einem der rund 15 Wiener Bildungscampusse kennengelernt haben. Ob dort auch eine Tagesbetreuung eingerichtet ist und ob sie den Buben dort dienstlich betreute oder privat traf, ist unklar. Fest steht nur: Sie soll zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten mindestens zehn Jahre älter gewesen sein als der Schüler.

Besonders brisant ist, dass Kolleginnen und Kollegen die geheimen Treffen dem Bericht zufolge über Monate hinweg mitbekamen, aber nicht einschritten. Erst nach der Schwangerschaft und dem späteren Verlust des Kindes legte die Frau alles offen. Seitdem ist sie krankgeschrieben. Ihr genaues Alter ist bislang nicht bekannt.

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Ein Sprecher der sagte, die Schulleitung sei ihrer Meldepflicht sofort nachgekommen, sobald der Verdacht bekannt geworden sei. Danach seien die , die und die Bildungsdirektion informiert worden. Die berufliche Zukunft der Frau ist noch nicht entschieden.

Juristisch hängt viel daran, ob der Junge im Zeitpunkt des mutmaßlichen Geschehens bereits 14 oder noch 13 Jahre alt war. Wäre er 13 gewesen, gälte er nach österreichischem Recht als strafunmündig, und die Ermittler müssten den Fall als sexuellen Missbrauch prüfen. Gemeldet wurde die Kindergartenpädagogin wegen des Verdachts auf Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Nach section 212 des österreichischen Strafgesetzbuchs droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Der Fall wird auf Basis österreichischer Medienberichte, darunter der Kronen Zeitung, bekannt. Er zeigt auch, wie schnell aus einem internen Verdacht ein strafrechtliches Verfahren werden kann, wenn eine mögliche Beziehung zwischen einer Betreuungsperson und einem schüler vorliegt. Offen bleibt vor allem, wie die Justiz das Alter des Jungen am Tag der angeblichen Tat bewertet — und damit, welcher Straftatbestand am Ende tatsächlich greift.

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