Die österreichische Polizei ermittelt gegen eine Kindergärtnerin in Wien, die von einem 14-jährigen Schüler schwanger geworden sein soll. Der Verdacht kam nach Angaben aus dem Umfeld des Falls erst ans Licht, nachdem die Frau ihr ungeborenes Kind verloren hatte.
Die Pädagogin soll den Schüler auf einem der rund 15 Bildungscampusse in Wien kennengelernt haben. Unklar ist, ob es dort auch eine Kita gibt und ob sie damals die Aufsicht über den Jungen hatte oder privat dort war. Zur Tatzeit soll sie mindestens zehn Jahre älter gewesen sein als der Schüler. Nach Angaben der Kronen Zeitung soll sie die Tat selbst den Behörden gemeldet haben.
Für den Fall hat das unmittelbare berufliche und rechtliche Folgen. Seit der Offenbarung ist die Frau krankgeschrieben, über ihre berufliche Zukunft ist noch nicht entschieden worden. Die Schulleitung kam nach Bekanntwerden des Verdachts ihrer Meldepflicht nach und informierte die Abteilung Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe, die Landespolizeidirektion Wien sowie die Bildungsdirektion. Die Kindergärtnerin wurde wegen des mutmaßlichen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angezeigt und könnte nach § 212 StGB in Österreich mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Dass Kollegen der Frau über mehrere Monate hinweg von heimlichen Treffen mit dem Schüler gewusst haben sollen und dennoch schwiegen, gibt dem Fall eine zweite Ebene. Der Bericht macht zugleich deutlich, dass das Alter des Buben zur Tatzeit entscheidend ist: Wäre er 13 gewesen, wäre er strafrechtlich als unmündig eingestuft worden, und es müsste wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt werden. So aber steht nun vor allem der Vorwurf im Raum, dass eine Pädagogin ein Autoritätsverhältnis ausgenutzt haben soll.
Der Fall ist damit nicht nur eine Ermittlungsakte, sondern auch eine Frage danach, wie lange ein Verdacht in einem Bildungsumfeld unter der Oberfläche bleiben kann, bevor er ausgerechnet durch einen Schwangerschafts- und Verlustverlauf offengelegt wird. Für die Frau ist die nächste Etappe kein beruflicher Alltag, sondern das Strafverfahren und die Frage, wie die Behörden die Beziehung rechtlich einordnen.

