Die Europäische Union hat sich am Montag auf neue Regeln geeinigt, die es Mitgliedstaaten erlauben sollen, Menschen mit Ausreisebescheid in Rückkehr-Hubs in Drittstaaten zu schicken. Damit würde die EU ihr Abschiebesystem erstmals klar über die eigenen Grenzen hinaus ausdehnen.
Die Einigung kommt an einem Tag, an dem Brüssel seine Migration härter ordnet als noch vor einem Jahr. Nach Angaben der Kommission werden nur etwa 20 Prozent der Menschen, die die EU verlassen sollen, tatsächlich zurückgeführt. Zugleich fiel die Zahl der irregulären Ankünfte im vergangenen Jahr um 26 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 2021, doch der politische Druck auf die Regierungen bleibt hoch.
Betroffen wären nach dem Text vor allem abgelehnte Asylsuchende und Menschen, die zum Verlassen der EU verpflichtet wurden. Staaten könnten dafür sogenannte Rückkehr-Hubs außerhalb des Blocks einrichten, auch in Ländern, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben. Die Kommission hatte den Entwurf im vergangenen Jahr vorgelegt und wirbt dafür, die Verfahren zu beschleunigen und Regierungen mehr Mittel zu geben, ohne die Grundrechte zu verletzen. EU-Länder verweisen seit langem darauf, dass sie es schwer haben, Menschen mit abgelehntem Asylantrag oder überzogenem Visum tatsächlich zum Gehen zu bewegen.
Genau an diesem Punkt setzt der schärfste Konflikt an. Der Entwurf verlängert Haftzeiten und sieht Strafen wie Einreiseverbote, Geldbußen und mögliche Strafverfahren bei fehlender Kooperation vor. Behörden dürften außerdem Besitztümer beschlagnahmen, Minderjährige festhalten, biometrische Daten erfassen, Wohnungen durchsuchen und relevante Räume kontrollieren. Die Kommission sagt, das alles bleibe mit den Grundrechten vereinbar; Menschenrechtsgruppen warnen dagegen, die Regeln könnten Missbrauch erleichtern und eine drakonische Haft- und Abschiebemaschine schaffen. Minos Mouzourakis nannte den Plan ein Rezept für extrem schädliche und extrem gefährliche Praktiken.
Die politische Auseinandersetzung ist damit nicht vorbei, sondern erst eröffnet. Bevor die neuen Befugnisse greifen, müssen die EU-Regierungen und das Europäische Parlament dem Text noch formal zustimmen. Unklar bleibt vor allem, welche Staaten überhaupt bereit sein werden, Rückkehr-Hubs außerhalb der Union zu hosten.

