Der Ministerausschuss des Europarats hat am Freitag in Chișinău den Text des erweiterten Teilabkommens für das Sondertribunal zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine gebilligt. Das teilte das ukrainische Außenministerium am 15. Mai mit.
Andrij Sybiha sagte, das Sondertribunal werde schon bald zur juristischen Realität werden – mit Beteiligung von 37 Staaten. Er machte zugleich deutlich, wie weit das Vorhaben politisch bereits getragen wird: Die Europäische Kommission schloss sich dem Gründungsdokument im Namen der Europäischen Union an und stellte dafür 10 Millionen Euro für die Bedürfnisse des Tribunals bereit.
Nach Angaben des Ministeriums legt das gebilligte Dokument die institutionellen, finanziellen und administrativen Bedingungen für die Arbeit des künftigen Gerichts fest. Das Tribunal soll hochrangige russische politische und militärische Führungspersonen wegen des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine untersuchen und strafrechtlich verfolgen. Die Ermittlungen sollen Umstände ab Februar 2014 erfassen.
Für Kiew ist der Schritt ein weiterer Baustein in einem Verfahren, das der Europarat im Mai 2025 offiziell angestoßen hat. Zuvor hatten Staaten und internationale Organisationen am 9. Mai 2025 die relevanten Resolutionen gebilligt. Im Juni 2025 schloss der Europarat in Straßburg eine Vereinbarung mit Kyiv über die Einrichtung des Tribunals ab.
Die ukrainische Seite rechnet damit, das Sondertribunal 2027 zu starten. Iryna Mudra sagte, als Nächstes stehe die Bildung des Gerichts in Den Haag an – Richter, Regeln und die eigentliche Untersuchung. Die Arbeit gehe weiter, sagte sie.
Der politische Vorstoß bleibt dennoch an eine zweite, weniger greifbare Baustelle gekoppelt. Die Europäische Kommission ratifizierte im Namen der Europäischen Union auch die Konvention zur Einrichtung der Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine. Diese Kommission soll über Entschädigungen für Schäden, Verluste und Beeinträchtigungen entscheiden, die Russland der Ukraine und der ukrainischen Bevölkerung zugefügt hat.
Nach den vorliegenden Angaben tritt die Konvention erst nach 25 Ratifikationsverfahren und ausreichenden finanziellen Beiträgen in Kraft. Für die Entschädigungskommission stellte die Europäische Kommission bis zu 1 Million Euro bereit.
Sybiha verband die Nachricht mit scharfen Worten gegen Moskau und nannte namentlich mehrere russische Spitzenvertreter. Der politische Kern der Sache bleibt jedoch nüchterner: Mit dem gebilligten Text sind die Regeln für ein Gericht benannt, das erstmals auf europäischer Ebene auf das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zielt. Ob daraus in den nächsten beiden Jahren tatsächlich ein arbeitsfähiges Tribunal in Den Haag wird, entscheidet sich nun an den noch offenen Ratifikationen, der Finanzierung und dem Tempo der Umsetzung.
