Die BVAEB erhöht mit 1. Juni den Behandlungsbeitrag beim Arztbesuch von zehn auf 20 Prozent. Für Versicherte der öffentlich Bediensteten, Eisenbahner und Bergbauern verdoppelt sich damit der Selbstbehalt.
Die Hauptversammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau beschloss den Schritt, um trotz der angespannten Budgetsituation das Leistungsniveau der BVAEB auch in Zukunft sicherstellen zu können. Nach Angaben der Kasse bleibt für Versicherte und Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit bestehen, sich vom Behandlungsbeitrag befreien zu lassen oder eine Nachsicht zu erhalten.
Die Erhöhung fällt in eine Entwicklung, die in den vergangenen Jahren in die andere Richtung gelaufen war. Am 1. April 2016 wurde der Selbstbehalt beim Arztbesuch von zuvor 20 auf zehn Prozent halbiert. Mit der Fusion der BVA mit den Eisenbahnern und Bergbauern zur BVAEB folgte am 1. Jänner 2020 eine Leistungs- und Beitragsharmonisierung, seitdem zahlten auch Eisenbahner und Bergbauern wie die Beamten zehn Prozent beim Arztbesuch.
Gerade deshalb wiegt der neue Schritt schwer. Die BVAEB setzt trotz des früheren Versprechens einer finanziellen Entlastung wieder bei den Versicherten an und erhöht den Beitrag genau dort, wo viele den Alltag ohnehin knapp kalkulieren müssen. Wer genau betroffen ist, nennt die Anstalt nicht; klar ist nur, dass der neue Satz ab 1. Juni gilt und mit ihm ein Teil der zuletzt vereinheitlichten Regelung wieder aufgehoben wird.
Für die Betroffenen ist damit vor allem entscheidend, ob sie zu den Gruppen gehören, für die weiterhin eine Befreiung oder Nachsicht möglich ist. Für alle anderen wird der Arztbesuch ab dem Monatsbeginn teurer, und die BVAEB muss zeigen, ob die angestrebte Sicherung des Leistungsniveaus den höheren Eigenanteil auf Dauer rechtfertigt.
