Amazon muss sich weiter gegen eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen wehren, die sich gegen Werbung im bezahlten Prime-Video-Dienst richtet. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München hat das Unternehmen jedoch am Dienstag Rückenwind bekommen: Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage, die Entscheidung soll am 17. Juli fallen.
Nach Angaben des Verbraucherverbands hatten sich bis zum Zeitpunkt des Berichts rund 220.000 Kunden der Aktion angeschlossen. Streitpunkt ist die Umstellung im Februar 2024, als Amazon in Prime Video Werbung einführte und Nutzerinnen und Nutzern die Wahl ließ, weiter mit Anzeigen zum gleichen Preis zu schauen oder für drei Euro im Monat zusätzlich ein werbefreies Angebot zu buchen.
Für die Verbraucherzentrale Sachsen steht damit mehr auf dem Spiel als nur ein Aufpreis. Der Verband wirft Amazon vor, aus einem zuvor werbefreien Streamingdienst nachträglich ein Modell mit versteckter Preiserhöhung gemacht zu haben. Das Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht betrifft mögliche Schadensersatzansprüche und ist von einem früheren Fall getrennt, in dem das Landgericht München I im Dezember die Zusatzgebühr für werbefreies Schauen in einer einstweiligen Verfügung für unzulässig erklärt hatte. Diese Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
Nach Angaben des Gerichts bestehen Zweifel daran, dass Amazon seinen Kunden in den Geschäftsbedingungen tatsächlich werbefreies Fernsehen zugesagt hatte. Ein Gerichtssprecher sagte, die am 17. Juli erwartete Entscheidung sei offen. Amazon wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Kunden seien vorab und im Einklang mit dem geltenden Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert worden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte an, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Michael Hummel sagte: „The position of the court presented at the hearing does not convince us.“ Er fügte hinzu: „We will therefore take the case to the Federal Court of Justice.“ Andreas Eichhorst sagte ebenfalls: „Should the court maintain the legal opinion it has expressed, we will in any case go to the Federal Court of Justice.“ Der Verband kann der Sammelklage noch bis zum 9. Juni neue Nutzerinnen und Nutzer anschließen lassen; die Teilnahme ist auch für Verbraucher aus Österreich kostenlos. Dass das Gericht die Zulässigkeit nun infrage stellt, macht den Ausgang am 17. Juli ungewiss, aber nicht automatisch das Ende des Streits um die verbraucherzentrale sachsen amazon-Klage.

