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Sammelklage Amazon Prime: Gericht prüft Werbung und 2,99-Euro-Aufschlag

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Heute beginnt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht die mündliche Verhandlung in der Sammelklage gegen . Im Streit um geht es um die Anfang 2024 eingeführte Werbung und um die Frage, ob Kunden für werbefreies Streaming seitdem monatlich 2,99 Euro extra zahlen müssen.

Fast 220.000 Kunden haben sich der angeschlossen. Die Verbraucherschützer halten das Vorgehen für rechtswidrig und sagen, Amazon habe die Konditionen laufender Verträge einseitig zum Nachteil der Nutzer geändert. Sollte das Gericht gegen Amazon entscheiden, könnten betroffene Nutzer die gezahlten Zusatzbeiträge zurückverlangen.

Ein erstes Urteil des Landgerichts München I gab den Kritikern bereits recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weshalb der Fall nun in die nächste Runde geht und die Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht erneut prüfen müssen, ob Amazon seine Prime-Video-Kunden überhaupt zu diesen Bedingungen binden durfte.

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Der Streit dreht sich damit nicht nur um Werbung in einem Streamingdienst, sondern um die Reichweite laufender Verträge. Die Verbraucherklage zielt ausdrücklich auf handfeste Entschädigungen und nicht nur auf ein Verbot der Praxis. Amazon sagt, dass es die Kunden rechtzeitig informiert habe. In den USA hat der Konzern die Abos bereits umgebaut, in Deutschland steht diese Frage nun vor Gericht.

Für die betroffenen Nutzer ist der heutige Termin mehr als ein weiterer Verfahrensschritt. Entscheidet das Gericht gegen Amazon, könnte aus dem Aufpreis für werbefreies Streaming ein Rückforderungsanspruch werden, der den Streit über Prime Video weit über den Gerichtssaal hinaus prägen dürfte.

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