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Badische Zeitung: BFH weist Klagen gegen neue Grundsteuer in Baden-Württemberg ab

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Der hat Klagen gegen die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Der sieht in dem dortigen Gesetz keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Landesverfassung.

Die Entscheidung trifft rund 5,6 Millionen Eigentümer in dem Land direkt. Baden-Württemberg ist eines von fünf Bundesländern mit einem eigenen Grundsteuergesetz; in den übrigen elf Ländern gilt das . Der BFH hatte schon im Dezember das Bundesmodell für rechtens erklärt.

Für Baden-Württemberg folgt daraus die Bestätigung eines Bodenwertmodells, das bei der Berechnung nur Grundstücksgröße und Bodenrichtwert heranzieht. Ob und wie ein Grundstück bebaut ist, spielt keine Rolle. Damit können Ein- und Zweifamilienhäuser mit großen Gärten vergleichsweise viel zahlen müssen, obwohl sie nicht zwingend mehr genutzt werden als andere Immobilien.

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Die Kläger hatten unter anderem kritisiert, der Bodenrichtwert sei zu ungenau und ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts sei zu teuer. Eine solche niedrigere Bewertung ist nur möglich, wenn die Abweichung mehr als 30 Prozent beträgt. Der Streit reiht sich in die bundesweite Neuordnung der Grundsteuer ein, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nötig wurde, weil die frühere Regelung jahrzehntelang nicht aktualisierte Grundstückswerte zugrunde gelegt hatte.

Bundesweit hatten gut 2000 Eigentümer gegen neue Grundsteuermodelle geklagt. Mit der Entscheidung aus München hat der BFH nun auch die letzte große Linie bestätigt: Die Reform mag für einzelne Eigentümer schmerzhaft sein, sie hält nach Auffassung des Gerichts aber der Verfassung stand.

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