Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 23. Juni in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Sender wollen erreichen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro steigt.
Im Kern geht es um 58 Cent pro Monat. Der aktuelle Rundfunkbeitrag liegt bei 18,36 Euro, die Einnahmen daraus bei rund 8,5 Milliarden Euro im Jahr. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte im 24. KEF-Bericht von 2024 empfohlen, den Beitrag ab 2025 um genau diesen Betrag anzuheben.
ARD und ZDF reichten ihre Beschwerden im November 2024 ein. Die Verfahren tragen die Aktenzeichen 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24. Die Sender argumentieren, die Länder hätten das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet.
Die KEF prüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und spricht eine Empfehlung aus. In der Regel setzen die Länder diese Vorgaben um. Diesmal taten sie es nicht. Vor allem unter dem politischen Druck aus Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern lehnten sie die Erhöhung ab, obwohl die Empfehlung auf dem Tisch lag.
Der Streit reicht damit über eine bloße Gebührenfrage hinaus. Er betrifft die Frage, ob die Länder eine Empfehlung der KEF übergehen dürfen, wenn es um die Finanzierung der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF, des Deutschlandfunks und ihrer digitalen Angebote geht. Für die Sender geht es um planbare Mittel ab 2025; für die Länder um die Grenze ihres Einflusses auf ein Verfahren, das bewusst staatsfern angelegt ist.
Die Karlsruher Verhandlung am 23. Juni wird zeigen, ob das Gericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der Finanzierung stärker absichert oder den Ländern mehr Spielraum lässt, eine Beitragserhöhung zu blockieren. Die Frage ist damit nicht mehr, ob der Streit vor Gericht landet. Sie lautet, ob die Länder die KEF-Empfehlung am Ende doch akzeptieren müssen.

