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Nordkurier: Polizist aus Neubrandenburg fordert 75.000 Euro vom Land

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Ein ranghoher Polizist aus Neubrandenburg hat das auf rund 75.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der Polizeihauptkommissar sagt, ihm sei Anfang 2017 die nächsthöhere Stelle als Polizeiführer vom Dienst zu Unrecht vorenthalten worden.

Die Stelle hätte nach den damaligen Vorgaben in die Gehaltsstufen A13 bis A14 geführt. Der Kläger, der selbst in Stufe A12 steht, sieht darin einen finanziellen Schaden, der sich über 42 Monate und bis in seine späteren Rentenbezüge hinein ziehe. Eine Beförderung hätte für ihn nach eigenen Angaben etwa 1500 Euro im Monat mehr bedeutet.

Nach Darstellung des Klägers waren bereits 2016 im zwei Stellen als Polizeiführer vom Dienst ausgeschrieben. In einer Leitungsvorlage Anfang 2017 sei er als einer der zwei am besten geeigneten Kandidaten genannt worden. Dass er den Posten dennoch nicht bekam, wertet er als Amtspflichtverletzung seines Dienstherrn.

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Das Präsidium Neubrandenburg ist für den gesamten Ostteil von Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Genau dort spielte sich der Streit um die Besetzung ab, der nun vor dem verhandelt wird. Der Kläger macht geltend, die verweigerte Beförderung habe ihn dauerhaft finanziell zurückgeworfen.

Besonders brisant ist der Vorwurf, er könne wegen eines Vertrauensverlustes zum damaligen Polizeipräsidenten übergangen worden sein. Dieser Verdacht habe sich später als haltlos herausgestellt, heißt es. Hoffmann-Ritterbusch ist inzwischen im Ruhestand.

Das Land wiederum hält die spätere Entwicklung für entscheidend. Die damalige Ausschreibung sei rechtskonform zurückgenommen worden, die Posten seien kurz darauf mit teils neuer Beschreibung erneut ausgeschrieben und mit anderen Beamten besetzt worden. Damit, so die Sicht des Landes, sei der ursprüngliche Bewerbungsverlauf gegenstandslos geworden.

In der empfahl der Vertreter des Landesfinanzministeriums, der Anwalt , die Klage abzuweisen. Der Richter regte eine Einmalzahlung als Vergleich an, doch beide Seiten griffen das nicht auf. Damit bleibt die Frage im Kern eine einfache: War die nicht gewährte Beförderung ein rechtmäßiger Auswahlakt oder ein Verstoß gegen die Dienstpflichten des Landes? Das Landgericht muss nun entscheiden, ob der Kläger für seine zurückgebliebene Karriere und die behaupteten Einbußen entschädigt wird.

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