Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission will am 30. Juni Vorschläge für eine weitreichende Reform der gesetzlichen Rente vorlegen. Nach einem Bericht soll das Renteneintrittsalter schrittweise von bald 67 Jahren auf 70 Jahre steigen, die neue Grenze aber erst Anfang der 2060er Jahre erreicht sein.
Das 13-köpfige Gremium will demnach außerdem empfehlen, das Rentenniveau bis auf 46 Prozent zu senken. Derzeit liegt es bei etwas mehr als 48 Prozent. Damit würde die Kommission an gleich zwei Stellschrauben drehen, die für Millionen Beschäftigte und künftige Rentner die Höhe und den Beginn des Ruhestands prägen.
Die Vorlage soll nicht aus dem Nichts kommen. Die Bundesregierung hat die Alterssicherungskommission eingesetzt, damit sie bis Mitte des Jahres Vorschläge für eine umfassende Reform liefert. Betrachtet wird dabei das Gesamtversorgungsniveau, also die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge zusammen. Im Koalitionsvertrag stehen bislang ein Rentenalter von 67 Jahren und ein Rentenniveau von 48 Prozent.
Politisch ist der Abstand zu diesen Vorgaben bereits jetzt spürbar. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte bei einem Kongress des DGB: „Niemand in diesem Land schlägt Kürzungen der gesetzlichen Rente vor.“ Zugleich hatte Bundesbankpräsident Joachim Nagel Mitte Mai gefordert, das gesetzliche Rentenalter nach 2031 systematisch an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Im Mai beschloss die schwarz-rote Koalition außerdem eine Rentenreform.
Genau an dieser Stelle zeigt sich die Spannung in der Kommission. Ob künftig auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten, ist unter den Mitgliedern umstritten; nach dem Bericht gibt es dafür derzeit keine Mehrheit. Die Leitung des Gremiums liegt bei Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, dazu kommen drei Stellvertreter aus dem Bundestag und acht wissenschaftliche Mitglieder. Der Bericht am 30. Juni dürfte damit eher den Beginn des politischen Streits markieren als sein Ende.

