Ulrich Siegmund will nach einem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt im September nach eigenen Worten eine dreistellige Zahl von Spitzenposten in der Landesverwaltung neu besetzen lassen. In einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung sagte der AfD-Spitzenkandidat am Freitag, rund 150 bis 200 Stellen erschienen ihm realistisch.
Nach seinen Angaben würde es dabei nicht nur um Posten für mögliche Minister, Staatssekretäre und deren Stäbe gehen. Auch Führungspositionen auf niedrigerer Ebene in den Ministerien sowie Chefsessel in anderen Behörden sollen nach einem Wahlsieg neu besetzt werden. Siegmund stellte damit den Umbau eines großen Teils der Landesverwaltung in Aussicht, noch bevor die AfD überhaupt im Landtag von Sachsen-Anhalt regiert.
Das löste am Freitag scharfe Kritik aus. Der Gewerkschaftsvertreter Frank Werneke warnte, die Aussagen machten erneut klar, dass die AfD einen umfassenden Umbau des Staates plane – und im Fall eines Wahlsiegs ganz konkret des Landes Sachsen-Anhalt. Werneke sagte weiter, auf das Grundgesetz und die freiheitliche Demokratie verpflichtete Beamtinnen und Beamte sollten durch rechtsradikale Gefolgsleute ersetzt werden. Die AfD sei eine reale Gefahr für die Demokratie im Land; er forderte deshalb ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Auch aus der Landesregierung kam Widerspruch. Armin Willingmann sagte, Siegmund habe offenbar keine Vorstellung davon, wie im öffentlichen Dienst in Deutschland Stellen besetzt werden. Maßgeblich seien Eignung, Leistung und Befähigung, erklärte Willingmann. Ein Hire-and-Fire-System wie in den Vereinigten Staaten, besonders unter Donald Trump, sei nach deutschem Beamtenrecht nicht möglich.
Der Streit berührt einen Punkt, der in Deutschland für jede neue Regierung gilt: Topstellen werden nach einem Machtwechsel oft mit eigenen Leuten besetzt. Das betrifft meist die Ebene der Staatssekretäre und gelegentlich einzelne Abteilungsleiter, die darunter liegen. Führungsposten auf der Arbeitsebene, etwa Referatsleiter in den Ressorts, können dagegen oft nicht einfach ausgetauscht werden; sie dürfen nur in schweren Fällen aus dem Amt entfernt werden. Genau dort liegt der Bruch zwischen dem, was Siegmund ankündigt, und dem, was das deutsche Dienstrecht zulässt.
Die Debatte bekommt zusätzliches Gewicht, weil die AfD in Sachsen-Anhalt vor der Landtagswahl im September unter besonderer Beobachtung steht. Gegner der Partei verweisen seit Langem auf Entwicklungen in Polen, Ungarn und in den Vereinigten Staaten unter Trump, wenn sie vor einem Abbau staatlicher Kontrolle und einem Austausch von Verwaltungspersonal warnen. Siegmunds Worte haben diese Befürchtungen nun in konkrete Zahlen übersetzt. Ob sie politisch folgenlos bleiben, wird sich nach der Wahl zeigen – rechtlich aber setzt das Beamtenrecht der Idee eines radikalen Säuberungskurses enge Grenzen.

