Das Finanzministerium fordert Corona-Förderungen von bis zu 118 Millionen Euro zurück. Die Ansprüche sind laut dem jüngsten Parlamentsbericht bis Ende 2025 über alle Branchen hinweg geltend gemacht worden, und weitere Forderungen können noch bis mindestens 2034 folgen.
Für Markus Marterbauer ist der Fall deshalb aktuell, weil das Ressort die früher bei der Covid-Finanzierungsagentur COFAG gebündelten Aufgaben seit 1. August 2024 selbst abwickelt. Seitdem prüft das Ministerium die Hilfen direkt und macht Rückforderungen dort geltend, wo Förderungen aus Sicht der Behörde nicht oder nicht in voller Höhe zustanden.
Besonders im Blick steht dabei der Lockdown-Umsatzersatz, ein Instrument der milliardenschweren Corona-Wirtschaftshilfen aus den Jahren 2020 und 2021. Anspruch hatten nur Unternehmen, die direkt von behördlichen Einschränkungen betroffen waren. Wer sowohl im Einzel- als auch im Großhandel tätig war, musste jene Umsätze herausrechnen, die nicht unter die Lockdown-Maßnahmen fielen.
Das erklärt, warum in der Debatte zwar die Autobranche auffällt, die Rückforderungen aber deutlich breiter angelegt sind. Gegenüber MeinBezirk bestätigte das Büro des Finanzministeriums, dass Überprüfungen von Corona-Förderungen laufen und nicht nur den Handel mit Kraftwagen betreffen. Dort sei vor allem die saubere Abgrenzung zwischen Groß- und Einzelhandel entscheidend gewesen.
Offen bleibt, wie viele Unternehmen oder Autohäuser konkret betroffen sind. Klar ist aber: Die Prüfung ist nicht abgeschlossen, der Rückforderungsrahmen reicht weit über die Schlagzeilen zur Autobranche hinaus, und das Finanzministerium hat noch Jahre Zeit, weitere Ansprüche durchzusetzen.

