Lesen: Österreich meldet 12,5 Milliarden Euro an Schenkungen – Vermögen in Bewegung

Österreich meldet 12,5 Milliarden Euro an Schenkungen – Vermögen in Bewegung

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In Österreich sind 2025 anzeigepflichtige Schenkungen im Umfang von rund 12,5 Milliarden Euro gemeldet worden. Die größte Bargeldschenkung lag bei 131 Millionen Euro und macht sichtbar, wie groß einzelne Vermögenstransfers geworden sind.

Das teilte die Zahlen exklusiv mit und bestätigte damit einen neuen amtlichen Überblick über die Bewegung von Vermögen im vergangenen Jahr. Im Jahr 2024 waren in Österreich Schenkungen im Umfang von 14,5 Milliarden Euro gemeldet worden; die aktuellen 12,5 Milliarden Euro beziehen sich nur auf den meldepflichtigen Teil und bilden die Gesamtsumme daher nicht vollständig ab.

Besonders häufig waren Zuwendungen zwischen Verwandten: Fast 31.000 Schenkungen wurden in dieser Gruppe angezeigt, der Mittelwert lag im Vorjahr bei mehr als 374.000 Euro. Hinzu kamen 4.775 Schenkungen zwischen nicht verwandten Personen, mit einem Mittelwert von 205.253,17 Euro. Die Größenordnung zeigt, dass es nicht nur um einzelne Spitzenfälle geht, sondern um eine breite Verschiebung von Vermögen innerhalb von Familien und darüber hinaus.

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Genau hier liegt auch der Haken an den Zahlen. Für Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken gibt es keine Anzeigepflicht, ebenso bleiben kleinere Zuwendungen unter bestimmten Grenzen außen vor: weniger als 50.000 Euro pro Jahr an Angehörige und weniger als 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren an nicht verwandte Personen. Die gemeldeten 12,5 Milliarden Euro sind deshalb nicht die gesamte Schenkungssumme; die tatsächliche Übertragung von Vermögen dürfte höher liegen.

Offen bleibt vor allem, wer die Bargeldschenkung über 131 Millionen Euro erhalten hat und in welchem Bundesland sie stattfand. Solche Spitzenfälle machen die Statistik greifbar, aber die eigentliche Geschichte bleibt die stille Größe dahinter: ein Land, in dem Vermögen in Milliardenhöhe den Besitzer wechselt, ohne dass die volle Summe überhaupt in der Meldepflicht sichtbar wird.

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