Der Rechnungshof hat am Freitag ein 36-seitiges Themenpapier zur Neuausrichtung des Gesundheitssystems bis 2040 vorgelegt und darin 15 Vorschläge für Versorgungsstrukturen, Finanzierung und Steuerung gemacht. Bis 2028 müsse eine Richtungsentscheidung fallen, schreibt die Kontrollbehörde, die mit dem Papier den Reformdruck im öffentlichen Gesundheitswesen erhöht.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker formulierte das Ziel im Vorwort deutlich: Angesichts des nächsten Finanzausgleichs und der Vorarbeiten für die 2030 beginnende nächste Planungsperiode für die Strukturpläne Gesundheit sei es zeitkritisch, jetzt eine Zielstruktur für das Gesundheitssystem 2040 zu entwickeln, die Finanzierung daran auszurichten und in die richtigen Bahnen zu lenken. Im Jahr 2024 beliefen sich die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben laut Rechnungshof auf rund 44 Milliarden Euro.
Der Rechnungshof sieht trotz dieser hohen und weiter stark steigenden Ausgaben Versorgungsprobleme und warnt, dass ohne Reform die Kosten weiter steigen würden. Gleichzeitig seien Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität gefährdet. Die Behörde verknüpft die Debatte mit einer Grundsatzfrage: Es gehe nicht um einzelne Korrekturen, sondern um einen Strukturwandel, der die Versorgung dauerhaft absichert. „Es muss offen kommuniziert werden, dass nur der Strukturwandel eine bedarfsgerechte Versorgung im öffentlichen Gesundheitssystem absichern kann“, hält der Rechnungshof fest.
Beim Umbau der Strukturen will die Behörde ein Zielbild entwickeln. Dazu nennt sie mehr Primärversorgung, weniger Parallelstrukturen und eine Konzentration bei den Spitälern als mögliche Elemente. Erst danach sollten die jeweiligen Standorte festgelegt werden. Der Rechnungshof fordert eine klare Ausrichtung an dieser Zielstruktur, statt weiter an Einzelteilen einer Reform zu arbeiten.
Auch bei der Finanzierung sieht der Rechnungshof Handlungsbedarf. Die aktuelle Finanzierung der Krankenversicherung und der öffentlichen Spitäler sei problematisch. Vorgeschlagen wird, die Mittelverteilung aus der Zielstruktur abzuleiten und nach dem Motto „Geld folgt Leistung“ an die gewünschte Struktur zu koppeln. Gleichzeitig will der Rechnungshof bei den Faktorkosten sparen, etwa bei Ärztegehältern und Medikamenten, deren Kosten in den vergangenen Jahrzehnten stärker als die allgemeine Wirtschaft gewachsen seien.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob private Gelder sozial verträglich in das öffentliche Gesundheitssystem eingebunden werden können, etwa über Selbstbehalte oder andere Zuzahlungen der Patienten. Daneben fordert der Rechnungshof mehr Leistungsmessung, bessere Datenerhebung und -nutzung, eine verbesserte Versorgungs- und Personalplanung sowie mehr Qualitätssicherung und Patientenorientierung. Zuständigkeiten müssten klarer werden, Verantwortungsübernahme müsse gesichert sein.
Kraker betonte zudem, die Federführung des Reformprozesses müsse klar definiert sein und gleichsam als Motor der Reform fungieren. Der Rechnungshof verweist auf mehrere Reformprojekte und Verhandlungsrunden auf verschiedenen Ebenen, kritisiert aber, dass bislang vor allem an Teilaspekten und Details gearbeitet werde. Der nächste Fixpunkt ist damit gesetzt: Bis 2028 soll eine Richtungsentscheidung fallen, bevor 2030 die nächste Planungsperiode für die Strukturpläne Gesundheit beginnt.

