Die Bundesregierung will beim Elterngeld 500 Millionen Euro einsparen. Für viele Familien trifft das einen Bereich, der seit 2007 fest im Alltag eingeplant ist: Der Staat zahlt Eltern ungefähr 65 Prozent ihres letzten Einkommens, wenn sie ihre Lohnarbeit einstellen oder reduzieren, um Kinder aufzuziehen.
Gerade in den meisten Heteropaaren nehmen Frauen Elterngeld deutlich länger in Anspruch als Männer. Das hat auch mit Geld zu tun, denn viele Familien können es sich nicht leisten, länger auf das meist noch höhere Einkommen des Mannes zu verzichten. Wer Elternzeit geschlechtergerecht aufteilen will, braucht dafür oft ein Einkommen, das über dem liegt, was die meisten Haushalte haben. Ausgerechnet diese Form der Aufteilung bleibt damit für viele ein Privileg von Besserverdienern.
Das Elterngeld ist seit 2007 eine staatliche Leistung in Deutschland. Es sollte Eltern den Verzicht auf Erwerbsarbeit erleichtern und die Betreuung von Kindern finanziell absichern. Doch in der politischen Debatte wird es zugleich als Förderung beschrieben, die eher traditionelle Familienformen und finanzielle Abhängigkeiten stützen kann. Dazu passt auch die nüchterne Bilanz, dass das Elterngeld die Geburtenrate nicht erhöht habe; sie liegt inzwischen auf dem niedrigsten Stand seit 1946.
Genau darin liegt die Spannung hinter der Kürzung: Die Regierung will sparen, obwohl die Leistung ohnehin nicht das erreicht hat, was ihr viele zugeschrieben hatten. Für Eltern ist die Frage deshalb nicht nur, wie viel Geld am Ende fehlt. Es geht auch darum, wer sich Familienzeit künftig noch leisten kann und ob der Staat ausgerechnet dort zurückfährt, wo Gleichstellung und finanzielle Sicherheit am stärksten zusammenhängen.
Die Kürzung könnte vor allem jene treffen, die bisher überhaupt erst ermöglicht bekamen, Erwerbsarbeit zeitweise zu unterbrechen. Für besser verdienende Paare bleibt die Aufteilung der Elternzeit eher machbar. Für andere wird sie enger, ungleicher und noch stärker vom Einkommen bestimmt. Die Elterngeld-kürzung ist damit nicht nur ein Haushaltsbeschluss, sondern eine Entscheidung darüber, wie viel familiäre Freiheit der Staat noch mitträgt.

