Lesen: Aaron Carter: Teilvergleich in Klage um Tod des Sängers erreicht

Aaron Carter: Teilvergleich in Klage um Tod des Sängers erreicht

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Im Rechtsstreit um den Tod von ist ein Teilvergleich erzielt worden. Auf Grundlage von Gerichtsunterlagen vom 12. Mai stimmten und seine Psychiatriepraxis einer vertraulichen Zahlung zu, um die Vorwürfe gegen sie vollständig beizulegen.

Die Einigung betrifft nur einen Teil des Falls. Die Ansprüche gegen die übrigen Beklagten, darunter der Zahnarzt sowie und , laufen weiter; sie sollen im Oktober vor Gericht kommen.

Die Klage wurde im Namen von Carters einzigem Sohn und Alleinerben, , eingereicht. Nach Angaben der Anwälte von Amen Clinics ist die Zahlung „klar innerhalb“ des Anteils, der der Klinik und Faber an möglichen Schäden zugerechnet werden könne. In der Einreichung verwiesen sie außerdem auf die kalifornische Medical Injury Compensation Reform Act und erklärten, allgemeine Schäden seien in dem Fall auf 650.000 Dollar begrenzt worden.

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Nach Darstellung der Verteidigung wäre Amen, selbst wenn es vor Gericht verloren hätte, nur für 50 Prozent oder weniger eines möglichen Urteils verantwortlich gewesen. Damit hätte sich die mögliche Haftung der Klinik auf 325.000 Dollar beschränkt. Die Anwälte der Klinik erklärten zudem, Amen habe alle Standards of Care eingehalten. Sie hielten auch fest, dass Carters Tod nicht durch Xanax verursacht worden sei, sondern durch das Einatmen von Difluorethan aus Kartuschen.

Genau dort liegt der Kern des noch offenen Streits. Die Klage wirft zwei Ärzten und zwei Apotheken vor, Carter mit übermäßig hohen und unangemessen häufigen Mengen von Xanax versorgt zu haben. Ein Richter in Los Angeles County entschied last year, dass Princeton Lyric Carter Anspruch auf ein Schwurgerichtsverfahren zu diesen Vorwürfen hat. Dass jetzt nur ein Teil der Beklagten gegen Geld aus dem Verfahren ausscheidet, ändert nichts daran, dass die zentrale Frage zur Verantwortung der übrigen Beteiligten erst im Herbst verhandelt wird.

Carter war im November 2022 in einer Badewanne in seinem Haus in Lancaster, California, bewusstlos aufgefunden worden. Laut Autopsiebericht wurde er in der Wanne durch die Wirkung von eingeatmetem komprimiertem Gas und Alprazolam handlungsunfähig; das dort gefundene Difluorethan ist dem Bericht zufolge ein Treibmittel in Druckluftreinigern für elektronische Geräte und kann beim Inhalieren Euphorie auslösen. Xanax sei dagegen ein Benzodiazepin mit dämpfender Wirkung auf das zentrale Nervensystem, das Schläfrigkeit und Sedierung verursachen könne.

Für den Fall ist damit ein Gegner aus dem Verfahren heraus, aber nicht die Belastung für die übrigen Beklagten. Die Verhandlung im Oktober wird zeigen, ob ein Gericht der Darstellung der Klägerseite folgt, dass die medizinische und pharmazeutische Versorgung den Weg in Carters Tod mitgeprägt hat.

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