Eine Petition an den Bayerischen Landtag fordert, den Freitag nach Christi Himmelfahrt in Bayern landesweit einheitlich als schulfreien Brückentag zu behandeln. Die Initiative will keine zusätzlichen Feiertage, keine Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes und keinen bestimmten Tag streichen, sondern eine klare Regelung für den Tag nach Himmelfahrt.
Nach Angaben der Petition sind in Bayern an diesem Freitag weiterhin regulär Unterrichtsstunden angesetzt, obwohl viele Betriebe und öffentliche Verwaltungen den Tag bereits als Brückentag nutzen. Für Familien sei das ein Bruch im Kalender, heißt es dort: Ein längeres Wochenende eigne sich für gemeinsame Zeit, kurze Ausflüge, Besuche bei Verwandten oder Treffen mit Familien aus anderen Bundesländern.
Die Debatte trifft Bayern an einer Stelle, an der der Schulkalender bereits Ausnahmen kennt. Im Freistaat hat der Buß- und Bettag einen Sonderstatus, ist kein gesetzlicher Feiertag, gilt aber als stiller Tag; an allen Schulen fallen dann der Unterricht und der Schulbetrieb aus. Genau an diesem Punkt setzt der Vergleich der Petition an: Wenn Bayern bei einem Tag eine landesweite Sonderregel hat, warum dann nicht auch beim Freitag nach Christi Himmelfahrt, fragt sie sinngemäß.
Der Blick über die Landesgrenzen macht den Unterschied deutlicher. In Niedersachsen wird der „Tag nach Himmelfahrt“ in der Ferienordnung ausdrücklich berücksichtigt, Hessen arbeitet für diesen Zweck in vielen Schulamtsbezirken mit beweglichen Ferientagen. Die für Bayern zitierte Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030 sieht dagegen keinen eigenständigen schulfreien Brückentag für den Freitag nach Christi Himmelfahrt vor. Gleichzeitig verweist die Petition darauf, dass solche Tage gut für gemeinsame Erholungszeit geeignet seien und Familien im Alltag entlasten könnten.
Das Kultusministerium hält bislang dagegen: Einen Anspruch auf schulische Betreuung gebe es nicht. Schulen könnten bei Bedarf zwar in eigener Verantwortung geeignete Betreuungsmaßnahmen organisieren und dabei auch mit anderen Schulen oder außerschulischen Partnern zusammenarbeiten. Genau darin liegt die praktische Spannung des Anliegens: Familien brauchen Verlässlichkeit, Schulen sollen Betreuung möglich machen, und der Arbeitsalltag vieler Eltern orientiert sich längst an einem Tag, den der Freistaat im Schulkalender noch nicht einheitlich regelt. Ob der Bayerische Landtag daraus eine landesweite Lösung macht, ist nun die eigentliche Frage hinter der Petition.

