Lesen: Nachricht: Schumann legt Entwurf zur EU-Lohntransparenzrichtlinie vor

Nachricht: Schumann legt Entwurf zur EU-Lohntransparenzrichtlinie vor

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Arbeitsministerin hat am Samstag einen Entwurf zur Umsetzung der in die politische Koordinierung der Regierung geschickt. Mit Sonntag sollte die Richtlinie in Österreich eigentlich umgesetzt werden, doch eine rechtzeitige Einigung der Sozialpartner kam nicht zustande.

Für Unternehmen hätte der Entwurf spürbare Folgen. Einkommensberichte sollen erst ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fällig werden. Zwischen 100 und 249 Arbeitnehmenden wäre die Vorlage alle drei Jahre nötig, ab 250 Beschäftigten jährlich. Der Inhalt der derzeitigen Berichte soll gleich bleiben: genannt werden müssen die Zahl von Männern und Frauen je Arbeitnehmergruppe sowie das Durchschnittsentgelt beider Geschlechter im Kalenderjahr.

Hinzu kommen neue Rechte für Beschäftigte und Bewerber. Vorgesehen ist ein individuelles Auskunftsrecht über die eigene Entgelthöhe und über das Durchschnittsentgelt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. In Stellenausschreibungen muss das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne stehen. Klauseln, die Gespräche über das eigene Gehalt verbieten, werden unwirksam. Betriebe, die bereits nach Kollektivvertrag entlohnen, müssen keine eigene Vergütungsstruktur entwickeln und können das System des Kollektivvertrags verwenden.

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Das Arbeitsministerium erklärte, die zahlreichen Gespräche mit den Sozialpartnern seien in den Entwurf eingeflossen. Zugleich blieb die Einigung aus, obwohl das Ressort auf Verhandlungen seit mehr als zwei Jahren verweist. Gerade daran entzündet sich der Streit seit Wochen auch innerhalb der Koalition: SPÖ, , ÖGB und drängen auf eine schnelle Umsetzung, während , Industriellenvereinigung und ÖVP-Wirtschaftsbund zusätzliche Bürokratie und Kosten befürchten. NEOS hatte zuletzt verlangt, die Richtlinie zu überarbeiten.

Schon jetzt müssen Unternehmen ab 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einkommensberichte erstellen, kleinere Betriebe sind ausgenommen. Die neuen Sanktionen sollen in Form von Verwaltungsstrafen kommen, allerdings erst in einem Jahr in Kraft treten. Das Ziel der Richtlinie bleibt, den Gender Pay Gap zu verringern. Wie rasch die Regierung den Entwurf nun abschließt, ist die offene Frage – aber der nächste formale Schritt ist gesetzt.

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