Die Loi de simplification de la vie économique ist am 27. Mai 2026 im Journal officiel veröffentlicht worden, nachdem der Conseil constitutionnel 25 Artikel gestrichen hatte. Mit der Veröffentlichung tritt ein Text in Kraft, der trotz der Kürzung weiterhin 84 Artikel in zwölf Titeln umfasst und für Kommunen, Unternehmen und die öffentliche Beschaffung spürbare Folgen haben dürfte.
Philie Marcangelo-Leos beschreibt damit einen Moment, in dem aus einer angekündigten Vereinfachung ein Gesetz mit beträchtlicher Reichweite wird. Gerade heute wird der Text gesucht, weil nicht mehr der politische Entwurf zählt, sondern der endgültige Stand nach der verfassungsrechtlichen Prüfung. Für Verwaltungen, Auftraggeber und Unternehmen geht es jetzt darum, welche Regeln bleiben und welche Pflichten ab sofort gelten.
Besonders gewichtig ist der Bereich der commande publique. Daneben enthält das Gesetz sehr zahlreiche Bestimmungen zum urbanisme, vor allem zum kommerziellen Städtebau, sowie Maßnahmen, die industrielle Projekte und Infrastrukturen leichter voranbringen sollen. Hinzu kommen Regeln, die das Bezahlen von Abgaben an die Wasseragenturen per Télépaiement oder Télérèglement erleichtern, die Genehmigung für Tätigkeiten bei der Annahme und Behandlung von Fahrzeugen am Ende ihrer Nutzungsdauer abschaffen und den Umfang der Daten im Bericht über das Erreichen der Ziele des Egalim-Gesetzes verkleinern.
Gerade an den Stellen, an denen der Text Vereinfachung verspricht, bleibt er dicht und widersprüchlich. Er wurde in zwei Jahren parlamentarischer Beratung auf das Dreifache seines ursprünglichen Umfangs aufgebläht, und trotz der Streichung von 25 Artikeln bleibt er ein schwer lesbares Geflecht aus wirtschaftlichen, städtebaulichen, ökologischen und infrastrukturellen Änderungen. Die gestrichenen Bestimmungen machten fast ein Drittel des Textes aus; unter ihnen waren auch Passagen zu den ZFE und zur Lockerung des ZAN, doch andere umstrittene Regeln blieben erhalten.
Für die Kommunen sind vor allem die Eingriffe in bestehende Abläufe relevant. Das Gesetz streicht die Regeln im code général des collectivités territoriales, die Bürgermeistern erlaubten, den Zeitpunkt für die Ernte von Tafeltrauben und die Weinlese auf dem Gebiet ihrer Gemeinden festzulegen. Es schafft außerdem mehrere beratende Gremien ab, die kaum noch tagen oder deren Aufgabe als überholt gilt, darunter die Kommission zur Begleitung des Gesetzes vom 28. Februar 2017 über die Entschädigung von Opfern der französischen Atomtests in Polynesien und das Begleitkomitee zu den Hilfen für Unternehmen in der Gesundheitskrise und im Krieg in der Ukraine. Eine Auslaufklausel sieht zugleich vor, dass neue beratende oder beschließende Gremien direkt beim Premierminister oder einem Minister nur für drei Jahre geschaffen werden und nur verlängert werden können, wenn sie ihren Nutzen belegen.
Der Text ist damit veröffentlicht, aber seine Wirkung wird sich erst im Vollzug zeigen. Am wichtigsten dürfte für die Kommunen sein, wie rasch die neuen Regeln bei Beschaffung, Genehmigungen und Verwaltungsverfahren umgesetzt werden und welche der verbliebenen Bestimmungen tatsächlich den Alltag verändern.

