Ein Gleitschirm und eine Cessna sind am vergangenen Samstag bei Piesendorf im Pinzgau zusammengestoßen. Die 44-jährige Oberösterreicherin löste ihren Rettungsschirm aus und konnte nach der Kollision oberhalb der Pinzgauer Hütte sicher landen.
Die Frau war laut Polizei von der Schmittenhöhe in Richtung Piesendorf gestartet. Um 13.15 Uhr traf sie auf die von einem 28-jährigen Tiroler gesteuerte Cessna. Die Gleitschirmpilotin wurde dabei leicht verletzt und begab sich anschließend selbstständig in ärztliche Behandlung. Der Flugzeugpilot landete die Maschine am Flughafen Zell am See sicher.
Die Pilotin machte den Vorfall auch öffentlich. Am Sonntag veröffentlichte sie auf Instagram ein Video des Unfalls. Am Montag schrieb sie in einem weiteren Posting, dass sie in dem Moment nirgends war, wo sie nicht sein durfte. Für die Ermittler ist das jedoch nur ein Teil des Bildes. Die Polizei untersucht weiter die genaue Unfallursache und wertet dafür die GPS-Daten der Paragleiterin und des Kleinflugzeuges aus. Die Ergebnisse der Untersuchungsstelle der Zivilluftfahrt sollen anschließend an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden.
Ermittelt wird wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Fall spielt sich in einem Bereich ab, der rund um Zell am See als freier Luftraum gilt. Flugplatz-Geschäftsführer Florian Schett sagte, dort handle es sich nicht um einen geschlossenen oder freigabepflichtigen Luftraum, und jeder dürfe ihn grundsätzlich gleichermaßen benutzen. Christoph Lindenthaler verwies im ORF zudem auf die Vorrangregeln im Luftraum: Motorisierte Luftfahrzeuge hätten unmotorisierten auszuweichen. Der Cessna-Pilot sagte nach dem Vorfall, er habe die Paragleiterin nicht gesehen und deshalb nicht mehr rechtzeitig ausweichen können.
Genau an dieser Stelle entscheidet sich der Fall: zwischen der Schilderung der Pilotin, der Aussage des Flugzeugführers und den technischen Daten, die nun ausgewertet werden. Erst wenn feststeht, wer wann wen hätte sehen müssen, lässt sich sagen, ob es bei einem gefährlichen Beinahe-Zusammenstoß blieb oder ob aus dem Vorfall ein klarer Rechtsbruch wird.

