Mario Voigt wehrt sich gegen den Entzug seines Doktortitels, während der Plagiatsforscher Stefan Weber am Mittwoch im Thüringer Landtag 125 weitere mutmaßliche Plagiatsstellen in seiner Dissertation vorgelegt hat. Weber sagt inzwischen, er habe 265 Fragmente in der Arbeit identifiziert.
Voigt hatte im Januar erklärt, die Entscheidung der TU Chemnitz sei für ihn nicht nachvollziehbar. Der wissenschaftliche Kern seiner Arbeit sei von den Vorwürfen nicht betroffen, sagte er damals und verwies auf einen von der Universität bestellten Gutachter, der bestätigt habe, dass die Dissertation wissenschaftlichen Anforderungen genüge.
Weber zog aus dieser Verteidigungslinie genau den gegenteiligen Schluss. Er sagte, die neue Prüfung sei durch Voigts öffentliche Zurückweisung der Vorwürfe ausgelöst worden, und bezeichnete die Dissertation als „Musterplagiat“ und als „schwerwiegenden Plagiatsfall“. Nach seinen Angaben gibt es in dem empirischen Teil einen „starken Fälschungsverdacht“. Er wirft Voigt außerdem Übersetzungsplagiate, übernommene Interviewpassagen und Kopierfehler aus Sekundärquellen vor. Teilweise seien falsche Angaben oder Tippfehler ohne Prüfung der Originalquelle übernommen worden; zudem gebe es „Indizien für eine partielle Empirie-Fälschung“.
Weber sagte weiter, mindestens 100 Quellen im Literaturverzeichnis tauchten im eigentlichen Text nicht auf. Insgesamt seien 53,8 Prozent der Fließtextseiten betroffen, fügte er hinzu, und sprach von einer „grob angelegten Wissenschaftssimulation“. Björn Höcke nutzte den Auftritt, um den Fall politisch zuzuspitzen: Ein Ministerpräsident, der die Öffentlichkeit über den wissenschaftlichen Kern seiner Dissertation täusche, müsse zurücktreten, sagte er.
Der Streit läuft damit weiter in einem internen Hochschulverfahren. Die Universität teilte mit, Voigt habe Widerspruch gegen die Entziehung seines Doktortitels eingelegt, eine schriftliche Begründung dazu liege aber noch nicht vor. Wie viel Zeit dafür bleibt, sagte die Hochschule wegen der Geheimhaltungsvorgaben des sächsischen Hochschulrechts nicht. Sollte ein Widerspruch nicht innerhalb angemessener Frist begründet werden, werde nach Aktenlage entschieden, hieß es.
Voigt hat den Titel inzwischen schon nicht mehr selbst nutzen dürfen. Der neue Schub an Vorwürfen verschiebt die Debatte nun weg von einer bloßen Verteidigung des Verfahrens hin zu der Frage, ob seine Dissertation überhaupt noch als wissenschaftlich tragfähig gelten kann. Weber und Höcke stellten den Fall dabei auch in eine Reihe mit den Affären um Annette Schavan und Karl-Theodor zu Guttenberg. Anders als bei diesen politischen Rücktritten steht die Entscheidung über Voigt aber noch mitten in einem laufenden Universitätsverfahren.

