Lesen: Bezirkshauptmann Bernhard Gratz: Führerscheinentzug und Geldstrafe rechtskräftig

Bezirkshauptmann Bernhard Gratz: Führerscheinentzug und Geldstrafe rechtskräftig

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Die ersten rechtskräftigen Entscheidungen im Fall liegen nun vor. Dem versetzten Pinzgauer Bezirkshauptmann wurde der Führerschein für sechs Monate entzogen, zudem endete das Verwaltungsstrafverfahren mit einer Geldstrafe.

Polizeibeamte hatten Gratz Ende November in einem geparkten Auto mit 1,94 Promille Alkohol im Blut angetroffen. Damals sagte er, er habe zwar an jenem Abend im November in seinem Wagen gesessen, sei aber nicht selbst gefahren; ein Bekannter habe das Auto gelenkt. Damit war der Vorfall, der später mehrere Verfahren auslöste, zunächst als Verwaltungsfall behandelt worden.

Knapp ein halbes Jahr nach dem Vorfall sind diese Schritte nun rechtskräftig. Das im Dezember eingeleitete Disziplinarverfahren wurde fortgeführt und soll entscheiden, wie es beruflich für Gratz weitergeht und ob er auf seinen Posten zurückkehren kann.

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Die Trennung zwischen dem Straf- und dem Disziplinarverfahren ist der Punkt, an dem der Fall seine größte Bedeutung bekommt. Die Verwaltungsbehörde hat mit Entzug und Geldstrafe bereits reagiert, doch für Gratz ist damit nur ein Teil der Sache abgeschlossen. Über seine dienstliche Zukunft entscheidet erst das laufende Disziplinarverfahren.

Zur Zeit der Berichterstattung befand sich Gratz im Krankenstand. Ein Sprecher des Landes teilte außerdem mit, die werde derzeit von seinem Stellvertreter geführt.

Für Gratz bedeutet das: Die rechtlichen Folgen seines Auftritts Ende November sind nun teilweise festgeschrieben, doch die Frage, ob er als Behördenspitze zurückkehren kann, bleibt offen. Genau darüber wird das Disziplinarverfahren entscheiden.

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