Für die Steuererklärung 2025 läuft für viele die Zeit ab: Am 31. Juli 2026 muss die Abgabe beim Finanzamt erledigt sein. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Wer sich professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holt, bekommt automatisch mehr Zeit: Dann verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern gibt es mehrere Gruppen, die ihre Erklärung nicht freiwillig, sondern verpflichtend abgeben müssen. Dazu gehören Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit nicht versteuerten Einkünften von mehr als 410 Euro im Jahr, etwa aus Vermietung. Ebenfalls betroffen sind Ehepaare mit den Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4 mit Faktor, wer verheiratet ist und einzeln veranlagt werden will sowie Menschen, die sich Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen haben.
Auch wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss ran. Zu diesen Leistungen zählen nach dem Text Elterngeld und Arbeitslosengeld. Verpflichtet zur Abgabe sind außerdem Beschäftigte mit mehreren Jobs, wenn in einem davon die Steuerklasse 6 gilt, sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Rente über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt. Hinzu kommen Fälle, in denen das Finanzamt selbst zur Abgabe auffordert.
Gerade für Menschen mit wechselnden Einkünften ist die Frist heikel. Wer Vermietungseinnahmen, einen Nebenjob oder Lohnersatzleistungen hatte, merkt oft erst spät, dass daraus eine Pflicht zur Erklärung entsteht. Dann zählt nicht mehr, ob die Unterlagen vollständig sortiert sind, sondern ob die Frist noch gehalten wird.
Wer aus einem triftigen Grund wie Krankheit oder Umzug nicht rechtzeitig fertig wird, kann schriftlich beim Finanzamt um eine kurze Verlängerung bitten. Der Antrag sollte möglichst vor Ablauf der Frist gestellt werden, also vor dem 31. Juli. In der Regel geht es dabei nur um ein oder zwei Monate.
Die entscheidende Botschaft ist damit klar: Für die meisten endet die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026, aber wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Für alle anderen bleibt nur wenig Spielraum, wenn sie eine Pflicht auslösen und die Abgabe nicht auf den letzten Drücker erledigen wollen.
