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Verdächtiger bleibt in Haft: Gericht verlängert U-Haft im Hipp-Fall

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Pavel S. bleibt im Fall der weiter in Haft. Eine Haftrichterin am verlängerte die U-Haft des 39 Jahre alten dreifachen Familienvaters am Dienstagnachmittag ab 14 Uhr vorerst um einen weiteren Monat.

Die Entscheidung fiel wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Auch diesmal legte der Verdächtige kein Geständnis ab.

Für die Ermittler im Burgenland ist die Haftentscheidung nur ein Zwischenschritt. Sie warten weiter auf entscheidende toxikologische Gutachten zu den vergifteten Babybrei-Gläschen aus Tschechien und der Slowakei sowie zu einem kontaminierten Hipp-Produkt, das in einem Eisenstädter Supermarkt gefunden worden sein soll.

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Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht, was genau in den Gläschen und im Produkt enthalten war. Entscheidend ist dabei auch die Menge des beigemischten bluthemmenden Rattengift-Wirkstoffs Bromadiolon. Außerdem wird die chemische Zusammensetzung des in Eisenstadt belasteten Produkts geprüft.

Hinzu kommt ein weiterer möglicher Zusammenhang: Die Stoffstruktur des gefundenen Rattengifts auf der Terrasse der Eigentumswohnung des gekündigten Ex-Managers könnte mit dem kontaminierten Produkt übereinstimmen. Genau diese Spur hält den Fall offen, obwohl das Gericht den Mann nun vorerst weiter festhält.

Sein Rechtsanwalt kündigte nach der Entscheidung eine Haftbeschwerde an und sagte: „Geldwerte Mittel für die Freilassung wurden abgelehnt, ich werde eine Haftbeschwerde einlegen“. Damit ist klar, dass die Verteidigung die Fortdauer der U-Haft nicht akzeptiert und den Beschluss überprüfen lassen will.

Der Fall bleibt damit an zwei Fronten in Bewegung: vor Gericht, wo Pavel S. weiter in Haft sitzt, und in den Laboren, wo die Gutachten darüber entscheiden dürften, wie belastbar der Verdacht am Ende ist. Erst wenn klar ist, was in den Gläschen aus Tschechien und der Slowakei sowie im Eisenstädter Produkt steckte, lässt sich der Fall fachlich einordnen.

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