Bundesumweltminister Carsten Schneider schaltet am Dienstag, 19. Mai, das Förderportal für die neue E Auto Förderung frei. Wer ein neues Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid kauft, kann die Prämie rückwirkend auf Zulassungen ab 1. Januar 2026 beantragen.
Gefördert werden alle neuen Autos auf dem Markt, unabhängig vom Hersteller. Für vollelektrische Pkw sind bis zu 6000 Euro möglich, für Plug-in-Hybride bis zu 4500 Euro. Voraussetzung bei Plug-in-Hybriden ist, dass sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen und mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können. Bis Ende 2029 stehen dafür drei Milliarden Euro bereit, allein für 2026 sind 550 Millionen Euro eingeplant.
Die Förderung ist nach Einkommen gestaffelt. Für Haushalte mit einem Einkommen zwischen 60.001 und 80.000 Euro liegt die Basisförderung bei 3000 Euro für reine Elektroautos und 1500 Euro für Plug-in-Hybride. Wer zwischen 45.001 und 60.000 Euro liegt, erhält 4000 Euro beziehungsweise 2500 Euro. Bei einem Einkommen von maximal 45.000 Euro steigt die Prämie auf 5000 Euro für reine Elektroautos und 3500 Euro für Plug-in-Hybride.
Als Einkommen zählt der Betrag nach Abzug absetzbarer Kosten wie Werbungskosten, Vorsorgeausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Haushalte mit zwei Kindern bekommen innerhalb der Einkommensgrenzen je Kind 500 Euro zusätzlich, also maximal 1000 Euro mehr. Mit jedem Kind werden dem zugrunde gelegten Einkommen außerdem 5000 Euro zugerechnet; bei zwei Kindern wird damit ein Einkommen von bis zu 90.000 Euro noch gefördert.
Das Umweltministerium geht davon aus, dass rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, Anspruch auf eine Förderung haben kann. Seit Monaten warten Autokäufer auf die neue Prämie. Sie soll vor allem Menschen mit kleinem oder mittlerem Haushaltseinkommen beim Kauf oder Leasing unterstützen, und viele Detailfragen beantwortet das BAFA. Mit dem Start des Portals ist die wichtigste Hürde nun genommen: Wer die Bedingungen erfüllt, kann die Förderung nicht nur beantragen, sondern sie auch rückwirkend für bereits zugelassene Fahrzeuge sichern.
