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Schild 350.1 markiert Radschnellwege: Das gilt seit 2020

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Seit dem 28. April 2020 gibt es in Deutschland ein eigenes Schild für Radschnellwege: das Schild 350.1. Es markiert ausdrücklich Strecken, die für schnellen Radverkehr gedacht sind, und trennt sie sichtbar von normalen Radwegen.

Das ist mehr als ein neues Verkehrszeichen am Straßenrand. Radschnellwege sollen vor allem in Städten und Pendlerregionen zügige Verbindungen schaffen, den Straßenverkehr entlasten und die Umwelt schonen. Weil sie meist eine eigene Fahrbahn haben oder vom übrigen Verkehr getrennt verlaufen, sollen sie das Radfahren schneller, sicherer und bequemer machen.

Vor der Einführung des Schilds wurden die damals noch wenigen Radschnellwege wie gewöhnliche Radwege behandelt. Mit der kamen am selben Tag auch klare Regeln für das Ende solcher Strecken: Schild 350.2 zeigt an, wo ein Radschnellweg ausläuft. Damit wurde erstmals eindeutig festgelegt, was auf diesen Trassen gilt und wo ihre Sonderstellung beginnt und endet.

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Die Regeln sind dabei eng gefasst. Auf Radschnellwegen sind normale Fahrräder erlaubt, ebenso E-Bikes bis 25 km/h und E-Scooter bis 20 km/h. Autos dürfen dort nicht fahren. An Kreuzungen und Einmündungen haben Radfahrende auf dem Radschnellweg Vorrang vor dem motorisierten Verkehr. Genau dort zeigt sich auch der Unterschied zum klassischen Radweg: Die Trassen sollen möglichst eben sein, eine breite Fahrbahn haben und Überholen ebenso wie Gegenverkehr sicher zulassen.

Zur Planung solcher Strecken gehört außerdem, dass sie möglichst wenige Querungen haben. Statt Kreuzungen sind Unterführungen oder Brücken vorgesehen, und bei Nacht sollen die Wege beleuchtet sein. Viele dieser Verbindungen dienen nicht nur dem Verkehr innerhalb einer Stadt, sondern verbinden auch unterschiedliche Städte und Gemeinden überregional miteinander.

Das macht das Schild 350.1 zu einem kleinen, aber klaren Einschnitt im deutschen Verkehrsrecht. Es benennt eine Infrastruktur, die es schon gab, aber bislang nur ungenau eingeordnet war. Mit der neuen Kennzeichnung sind Radschnellwege seit 2020 als eigene Kategorie sichtbar — und genau das sollte sie im Alltag auch sein.

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