Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land vorgelegt. Für das Jahr 2026 sollen 5.000 Megawatt zusätzlich ausgeschrieben werden, damit genehmigte und bereits weit fortgeschrittene Projekte schneller gebaut werden können.
Die Initiative wurde maßgeblich von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die Länderkammer eingebracht. Sie soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einfließen; die zusätzlichen Mengen werden nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet.
Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem im Jahr 2025 nach beschleunigten Genehmigungsverfahren eine Rekordzahl neuer Windenergieprojekte genehmigt worden sein soll. Der Entwurf verweist zugleich auf einen hohen Bestand an Projekten, die zwar bereits genehmigt sind, aber noch nicht fertiggestellt wurden. Genau dort soll die Sonderausschreibung ansetzen: bei Vorhaben, die auf dem Papier bereit sind, in der Umsetzung aber auf freie Kapazitäten und passende Ausschreibungsrunden warten.
Windenergie an Land wird in dem Text als zentraler Baustein der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland beschrieben. Zugleich heißt es, die derzeit verfügbaren Ausschreibungsvolumina reichten nicht aus, um den bestehenden Projektbestand zeitnah in die Umsetzung zu überführen. Mit der zusätzlichen Runde will der Bundesrat deshalb nicht nur Tempo machen, sondern auch die Energieversorgungssicherheit erhöhen und die Abhängigkeit von Importen verringern.
Der Gesetzentwurf ist damit mehr als ein technischer Nachschlag zum EEG. Er ist der Versuch, den Genehmigungserfolg von 2025 in reale Leistung für 2026 zu übersetzen. Ob die zusätzliche Sonderausschreibung in der geplanten Form kommt, entscheidet sich nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren — und daran hängt, wie schnell aus genehmigter Windenergie tatsächlich neue Anlagen werden.

