Lesen: Besoldung 2026: Länder ringen um Gehaltsschritte unter neuen Verfassungsmaßstäben

Besoldung 2026: Länder ringen um Gehaltsschritte unter neuen Verfassungsmaßstäben

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Die für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der deutschen Länder läuft, und mindestens ein Land hat bereits einen parlamentarischen Beschluss gefasst, während andere noch an Gesetzentwürfen arbeiten. Die meisten Länder orientieren sich dabei an dem Tarifabschluss für den TV-L, der ab 1. April 2026 eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent vorsieht, zum 1. März 2027 weitere 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 noch einmal 1,0 Prozent.

Für die Landesregierungen ist das mehr als eine reine Rechenaufgabe. Der Umgang mit der Besoldung steht seit dem unter verschärfter Beobachtung, nachdem die Richter festgestellt hatten, dass Berliner Landesbeamte in weiten Teilen zwischen 2008 und 2020 zu niedrig bezahlt worden waren. Das Gericht verlangt von allen Arbeitgebern im Bund und in den Ländern zu prüfen, ob ihre Alimentation den verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine angemessene Bezahlung genügt.

Besonders weit ist Sachsen. Der in Dresden verabschiedete am 12. Mai 2026 das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für 2026, 2027 und 2028. Für 2026 sieht der Beschluss eine lineare Erhöhung um 2,82 Prozent vor. Damit gehört Sachsen zu den ersten Ländern, die die anstehenden Anpassungen nicht nur an den Tarifvertrag ankoppeln, sondern bereits in verbindliches Landesrecht gegossen haben.

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Gleichzeitig warten andere Länder noch auf den nächsten Schritt. Dort laufen zwar bereits Entwürfe, doch die politische Entscheidung steht aus. Das zeigt, wie unterschiedlich die Länder auf dieselbe Ausgangslage reagieren: Einerseits dient der TV-L-Abschluss vielen als unmittelbare Grundlage für die Besoldungsanpassung, andererseits zwingt das Karlsruher Urteil dazu, die Frage einer verfassungsgemäßen Besoldung separat und gründlicher zu prüfen.

Auch auf Bundesebene hat die Debatte eine neue Stufe erreicht. Das legte am 14. April 2026 den Entwurf für das vor. Der Entwurf übernimmt den Tarifergebnis-Schritt von 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 für Bundesbeamte, strukturiert die Besoldungsordnung A grundlegend um und soll die Vorgaben aus den Karlsruher Entscheidungen von 2020 und 2025 umsetzen. Als Maßstab für die Mindestbesoldung nennt der Entwurf die 80-Prozent-Schwelle des Median-Äquivalenzeinkommens; außerdem sind Nachzahlungen für Jahre vorgesehen, in denen die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig war. In der Berechnung wird zudem ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 Euro berücksichtigt, ein Detail, das die politische und finanzielle Reichweite des Vorhabens deutlich macht.

Damit läuft die Besoldung der Länder nicht mehr nur im Takt der Tarifrunde. Sie steht zugleich unter dem Druck einer verfassungsrechtlichen Neubewertung, die Bund und Länder zu Nachbesserungen zwingen kann. Wer jetzt nur den TV-L übernimmt, ohne die Karlsruher Maßstäbe einzupreisen, verschiebt die eigentliche Entscheidung lediglich in ein späteres Verfahren. Genau dort liegt der Konflikt: Zwischen schneller Übernahme des Tarifabschlusses und der Frage, ob die Besoldung schon heute den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Ein Blick auf Hessen zeigt, wie unterschiedlich die Länder bereits reagieren.

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