Das Berufungsgericht von Santiago hat am Freitag einen Habeas-Corpus-Antrag von Joaquín Lavín León geprüft, mit dem er die gegen ihn angeordnete Untersuchungshaft anfechten will. Nach der Anhörung stellte das Gericht die Prüfung der vorsorglichen Maßnahmen unter Vorbehalt; Lavín León bleibt im Gefängnis Capitán Yáber seiner Freiheit beraubt.
Lavín León wird wegen Betrugs zum Nachteil des Fiskus, missbräuchlicher Verwendung eines privaten Handelsdokuments und Einflussnahme angeklagt. Nach Angaben der Fiscalía sollen sich die mutmaßlichen Taten in der Zeit ereignet haben, als Cathy Barriga von 2016 bis 2021 Bürgermeisterin von Maipú war. Die Entscheidung der Richter kommt eine Woche nach dem Beschluss von Richter Daniel Urrutia, der die Untersuchungshaft angeordnet hatte.
Der Einspruch der Verteidigung zielt nicht auf die Vorwürfe selbst, sondern auf die Art und Weise, wie Urrutia seinen Haftbeschluss begründete. Die Anwälte machen geltend, der Richter habe Teile der Eingabe der Staatsanwaltschaft in seine Entscheidung übernommen, er habe auch Straftaten erwähnt, die anderen Angeklagten im Verfahren zugeschrieben werden, und er habe neue Tatsachen aufgenommen, die nicht im Antrag auf Entzug der Immunität enthalten gewesen seien.
Urrutia wies diese Lesart zurück. Er erklärte, er habe nur die Delikte berücksichtigt, für die der Beschuldigte bereits formell angeklagt gewesen sei und für die es zuvor schon einen desafuero gegeben habe. Die Passagen zu anderen Straftaten hätten ausschließlich dem Mitangeklagten Arnaldo Domínguez gegolten und seien lediglich als Kontext verwendet worden. Außerdem habe die Verteidigung ausreichend Gelegenheit gehabt, ihre Position darzulegen, und die Untersuchungshaft sei wegen der Schwere der Vorwürfe gerechtfertigt gewesen.
Eugenio Campos stellte in der Anhörung die Funktion des desafuero und der anschließenden Formalisierung heraus. Er sagte, der desafuero begründe die Plausibilität der belastenden Umstände, damit eine Person mit Immunität überhaupt einem Strafverfahren ausgesetzt werden könne; die spätere Formalisierung teile diese Tatsachen mit und präzisiere sie, auch mit Blick auf eine mögliche vorsorgliche Maßnahme wie Untersuchungshaft. Cristóbal Bonacic wiederum sagte, die Verteidigung spreche über das eine, während die Richter über etwas anderes entschieden.
Der Fall gehört zu einem Korruptionskomplex, der Lavín León zugeschrieben wird und nun erneut an einem prozessualen Punkt hängt: nicht nur daran, ob die Vorwürfe Bestand haben, sondern daran, ob der Haftbeschluss sauber auf dem bisher anerkannten Aktenstand beruhte. Das Berufungsgericht von Santiago wird seine endgültige Entscheidung voraussichtlich in der kommenden Woche bekanntgeben.
