Die umstrittene Ley, mit der das administrative Ausweisungsverfahren für Migranten verschärft werden soll, ist im Senat auf ihren zweiten Schritt gekommen und zieht nun Kritik aus Opposition und Regierung auf sich. Im Zentrum steht eine Indikation, die Gesundheits-, Sozial- und Bildungseinrichtungen verpflichten würde, Behörden Angaben zu Menschen mit laufenden Migrationsverfahren zu liefern.
Máximo Pavez wies den Vorwurf zurück, der Vorschlag verletze den Schutz von Patientendaten. Die Idee sei, „antecedentes“ zu sammeln, um Personen mit einem „procedimiento en curso“ zu lokalisieren, sagte er. Sobald Menschen benachrichtigt seien, werde es sehr schwer, Migranten mit offenen Ausweisungs- oder Sanktionsverfahren zu finden, fügte er hinzu.
Die Formulierung wurde vergangene Woche in den Entwurf eingebracht, der derzeit vor der Comisión de Gobierno del Senado behandelt wird. Nach dem Text müssten alle Organe der Staatsverwaltung sowie öffentliche und private Wohlfahrtseinrichtungen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen der Migrationsbehörde und dem Rechnungshof jene Informationen übermitteln, die sie verlangen. Dazu zählen laut Vorschlag etwa Adresse, Telefonnummer, E-Mail und andere relevante Daten von Ausländern mit laufenden migrationsrechtlichen Verfahren. Genannt werden dabei unter anderem Fonasa, Isapres, AFP, Krankenhäuser, Kliniken und öffentliche oder private Bildungseinrichtungen.
Der Streit bekam am Freitag neues Gewicht, als Fernando Riveros bei Cooperativa erklärte, klinische Daten seien nach geltender Rechtsordnung sensibel und vertraulich. Kurz darauf verteidigte May Chomali in einem Interview bei Radio T13 den Schutz von Patientendaten. Sie sagte, diese Informationen würden im Rahmen einer Gesundheitsversorgung übermittelt und seien durch den Sanitätskodex sowie das Gesetz über Pflichten und Rechte von Patienten geschützt; das werde man „absolutamente“ verteidigen.
Pavez hielt dem entgegen, im Text habe es nie eine Verpflichtung gegeben und auch nie die Absicht der Regierung, die einem Bericht oder einer Denunziation ähnele, weil das nicht im Geist des Gesetzes stehe. Die Maßnahme solle nur für Fälle gelten, in denen ein Migrationsverfahren tatsächlich läuft. Sie sei dazu gedacht, dem Servicio Nacional de Migraciones und auch der Polizei ein Instrument an die Hand zu geben, das diese Behörden nach seinen Worten selbst verlangt hätten.
Damit bleibt der Kern der Debatte derselbe: Darf der Staat Institutionen wie Gesundheits- und Bildungseinrichtungen dazu verpflichten, Daten zu Menschen in laufenden Migrationsverfahren weiterzugeben, oder macht er sie damit zu Kanälen für Meldungen über Migranten? Die Antwort darauf wird bestimmen, wie weit der Staat bei Ausweisungen gehen kann, ohne das Vertrauen in Behandlungs- und Bildungsräume zu beschädigen.

