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Bonuszahlung für Alleinerziehende: Sozialausschuss gibt Fonds frei

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Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Dienstag grünes Licht für einen neuen gegeben. Der Staat stellt dafür jährlich bis zu 35 Millionen Euro bereit, betroffene Eltern sollen für jedes Kind monatlich rund 240 Euro erhalten.

Damit wird die geplante Bonuszahlung politisch konkret. Nach dem Beschluss sollen künftig rund 12.400 Kinder und Jugendliche unterstützt werden, wenn für sie weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss fließt. Die Leistung wird grundsätzlich zwölfmal im Jahr ausbezahlt und orientiert sich am halben Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen, der derzeit bei 481,23 Euro liegt.

Der Fonds ist im Regierungsprogramm als Unterhaltsgarantie angelegt. Er soll Alleinerziehende entlasten, die oft monatelang auf Geld warten oder gar keines bekommen, obwohl sie es für ihre Kinder brauchen. Gerade für diese Gruppe ist die Hilfe nun nicht mehr bloß ein Vorhaben, sondern ein beschlossenes Instrument mit fixer Dotierung und klarer Höhe.

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Mitgetragen wurde die Vorlage von ÖVP, SPÖ, und Grünen. Die FPÖ stimmte dagegen, weil sie befürchtet, dass vor allem ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Fonds profitieren werden. Genau dort liegt der politische Reibungspunkt: Während die Mehrheit die Hilfe als notwendige Absicherung für Kinder sieht, stellt die Freiheitliche Partei die Zielgenauigkeit des Instruments infrage.

Der Fonds greift auch in Fällen, in denen die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa bei einem Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner oder nach einer Flucht ins Frauenhaus. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, können in besonderen Härtefällen zusätzlich eine Starthilfe von bis zu 4.000 Euro bekommen; diese Einmalzahlung bleibt anrechnungsfrei, laufende Zahlungen aus dem Fonds werden hingegen auf die Sozialhilfe angerechnet.

Auch an den Abläufen wurde nachgeschärft. Änderungen und Auslandsaufenthalte müssen erst nach 21 Tagen gemeldet werden, nicht schon nach 14 Tagen. Die Clearingstelle soll bei Rückforderungen beraten können, die Auskunft zwischen den Behörden wurde erleichtert, um unnötige Bürokratie zu vermeiden, und in Ausnahmefällen dürfen Kinder- und Jugendhilfeträger Anträge direkt einbringen.

Offen bleibt, wie viele der Betroffenen die Leistung am Ende tatsächlich beantragen werden. Das Sozialministerium rechnet bei der ergänzenden Starthilfe für Gewaltopfer bis 2031 mit rund 900 Fällen, für die laufende Hilfe nennt der Beschluss zwar die Zielgruppe und die Summe, nicht aber eine Zahl der erwarteten Anträge. Für Alleinerziehende ist der Dienstag dennoch ein Wendepunkt: Aus einer politischen Zusage wird nun eine konkrete Zahlung, auf die sich der Alltag vieler Familien erstmals einstellen kann.

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