Das Landgericht im tschechischen Pilsen will heute um 14.00 Uhr entscheiden, ob Marla Svenja Liebich an Deutschland ausgeliefert wird. Für die verurteilte Rechtsextremistin steht damit nicht nur der nächste Schritt im Verfahren auf dem Spiel, sondern auch die Frage, ob sie bald an deutsche Behörden übergeben wird.
Die Entscheidung ist für Liebich deshalb so wichtig, weil sie seit Anfang April im Gefängnis Pilsen, auch Bory genannt, sitzt und eine Überstellung nach Deutschland ablehnt. Die Staatsanwaltschaft Halle hat die Auslieferung beantragt. Sollte das Gericht sie zulassen, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden.
Liebich war in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden, hatte sie aber nie angetreten und war stattdessen geflohen. Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle sie wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Nach der Verurteilung ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern, der Vorname Sven wurde zu Marla Svenja angepasst. Kritiker sahen darin eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Die Lage in Pilsen verschärft den Fall. Das Gefängnis ist überwiegend ein Männergefängnis, dort sitzen mehr als 1.200 Häftlinge, und die Bedingungen gelten als hart. Liebich begründete ihren Widerstand gegen eine Auslieferung am ersten Verhandlungstag damit, dass sie befürchte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und in Haft ums Leben zu kommen. In dem tschechischen Gefängnis gibt es Einzel- und Gemeinschaftszellen, und die Überbelegung der Haftanstalten ist in Tschechien ein großes Problem.
Die heutige Verkündung wäre noch nicht das letzte Wort. Nach Zustellung des Bescheids hätte Liebich acht Tage Zeit, Beschwerde beim Oberlandesgericht in Prag einzulegen. Erst wenn die Auslieferung rechtskräftig wäre, könnte die Übergabe an die deutschen Behörden folgen. Sollte Liebich in der JVA Chemnitz ankommen, wäre nicht mehr die Staatsanwaltschaft Halle zuständig, sondern die sächsische Justiz. Dann könnte erneut entschieden werden, ob sie ihre Strafe in dem Frauengefängnis verbüßen muss.
Der Fall hat sich seit Ende August 2025 von einer deutschen Fahndung zu einem europäischen Auslieferungsverfahren verschoben. Heute in Pilsen entscheidet sich, ob daraus bald ein Transport nach Chemnitz wird oder ob der Streit um Liebichs Haftweg in Prag weitergeht.

