Lesen: Jaime Gazmuri: Contraloría prüft mögliche Überzahlung an Ex-Botschafter

Jaime Gazmuri: Contraloría prüft mögliche Überzahlung an Ex-Botschafter

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Die prüft einen Revisionsantrag zu möglichen Überzahlungen an den früheren Botschafter in Venezuela. Im Kern geht es darum, ob das chilenische Außenministerium ihm noch bis Januar 2025 Gehalt in Dollar zahlte, obwohl sein diplomatischer Auftrag nach Ansicht der Behörde bereits 2024 geendet hatte.

Der Fall hat heute Gewicht, weil es nicht nur um eine Verwaltungsfrage geht, sondern um Geld, das noch immer nicht zurückerstattet wurde. Im Februar ordnete die Contraloría an, die Zahlungen an Gazmuri zwischen Mitte 2024 und Januar 2025 zu überprüfen. Das Außenministerium beantragte im selben Monat eine erneute Prüfung der Entscheidung.

Gazmuri war 2024 aus Venezuela ausgewiesen worden und befand sich in dem überprüften Zeitraum bereits in Chile. Die Contraloría kam zu dem Schluss, dass seine diplomatische Entsendung beendet gewesen sei und er deshalb nicht weiter in Dollar hätte bezahlt werden dürfen, sondern in Pesos. In ihrer Begründung hielt die Behörde fest, dass Gazmuri zur persona non grata erklärt worden sei und mit dem Ende des Beneplácito des Empfangsstaats auch seine Entsendung als Botschafter geendet habe.

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Der Streit reicht bis in den Juli 2024 zurück, als die Botschafter von Argentinien, Costa Rica, Peru, Panama, der Dominikanischen Republik, Uruguay und Chile auswies. Die Regierung von beendete Gazmuris Mission jedoch erst am 7. Januar des folgenden Jahres formell. Damit blieb er auf dem Papier noch fünf weitere Monate Chiles Botschafter in Venezuela, obwohl er bereits wieder in Santiago war.

Genau diese Lücke ist der Streitpunkt. Nach Ansicht der Contraloría hätte das Außenministerium Gazmuri von Planta A auf Planta B umstellen müssen, während die Vergütungsstufe erhalten geblieben wäre. Stattdessen ließ die Konstellation offen, ob er als im Ausland entsandter Diplomat oder als im Land befindlicher Beschäftigter behandelt werden musste. Die Frage wurde von einer Gruppe von Abgeordneten und von der aufgeworfen, die den Fall an die Contraloría brachte.

Am 19. Februar teilte das Außenministerium mit, es habe ein reserviertes Oficio verschickt. Einen Monat vor diesem Bericht sandte das Ressort zusätzliches Hintergrundmaterial, das die Contraloría nun auswertet. Nach den vorliegenden Angaben wurde bislang kein Geld zurückgegeben. hat außerdem per Transparenzgesetz Informationen darüber verlangt, ob die Anordnung der Behörde eingehalten wurde.

Für das Ministerium ist der nächste Schritt heikel: Es muss erklären, warum die Zahlungen weiterliefen, obwohl die Behörde bereits festgehalten hat, dass Gazmuris Auftrag mit dem Ende des Beneplácito in Venezuela endete. Für Gazmuri bleibt damit offen, ob die Differenz zwischen den in Dollar geleisteten Zahlungen und der aus Sicht der Contraloría korrekten Behandlung noch zurückgefordert wird.

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