Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht René Benko wegen des Verdachts auf schweren Betrug, betrügerische Krida, Untreue und Förderungsmissbrauch. Im Mittelpunkt steht dabei auch eine Garantieerklärung über 4.999.998,52 Euro, die der Signa-Gründer am 7. November unterschrieben haben soll.
Die Ermittlungen der Soko Signa zu diesem Muster sind abgeschlossen. Nach den vorliegenden Fakten soll Benko den Betrag an Sportscheck vermittelt haben, um eine Zahlung noch rechtzeitig auszulösen. Der Vorwurf: Er habe dabei gegenüber dem Signa-Großinvestor Hans-Peter Haselsteiner eine falsche Garantieerklärung abgegeben. Die Summe lag nur knapp unter fünf Millionen Euro und fiel in den Herbst 2023, also kurz vor den ersten Signa-Insolvenzen.
Sportscheck war Ende 2019 von Signa von der Otto Group übernommen worden. Im Herbst 2023 brauchte das Unternehmen dringend neues Geld. Ohne die Zahlung, so die damalige Lage, hätte es am nächsten Tag Insolvenz anmelden müssen. In dieser Phase verlangten Investoren bereits, Benko solle sich als Vorsitzender des Beirats und als alleiniger Entscheider sofort zurückziehen. Haselsteiner schrieb Anfang November, seine Stiftung werde nur zahlen, wenn Benko eine persönliche Garantieerklärung abgebe und das Geld an Sportscheck weitergeleitet werde.
Haselsteiner sagte später als Zeuge: „Wir haben uns auf Benko verlassen“. Die Ermittler sehen das anders. Aus ihrer Sicht war Benko schon damals finanziell stark belastet und hätte die Garantie gar nicht erst geben dürfen. Genau darin liegt der Kern des Verdachts auf schweren Betrug gegen den Investor.
Das Verfahren steht nicht für sich allein. Benko wird von der WKStA bereits in mehreren Komplexen geprüft. In zwei Fällen der betrügerischen Krida ist er schon verurteilt worden, die Urteile sind aber nicht rechtskräftig. Im ersten Fall verhängte das Gericht 24 Monate Haft wegen eines Vorwurfs rund um 300.000 Euro, die an seine Mutter geflossen sein sollen. Von einem weiteren Anklagepunkt über eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro wurde er freigesprochen.
Die Causa ist auch deshalb heikel, weil der Generalprokurator dem Obersten Gerichtshof empfohlen hat, Benkos Beschwerde gegen die Verurteilung abzuweisen und zugleich der Beschwerde der WKStA gegen den Freispruch stattzugeben. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht aber noch aus.
Für Benko wird der Haselsteiner-Fall damit zum nächsten Baustein in einem immer breiter werdenden Strafkomplex. Der zeitliche Abstand zwischen der Garantie vom 7. November und den ersten Signa-Pleiten zeigt, wie eng die Gruppe damals bereits am Abgrund stand. Heute geht es nicht mehr nur um den Untergang eines Immobilien- und Handelsgeflechts, sondern auch um die Frage, ob Benko Investoren in einem Moment größter Not mit einer Zusage über fast fünf Millionen Euro in die Irre führte.

