Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Mittwoch den Bebauungsplan Nr. 225 für das geplante LNG-Vorhaben am Voslapper Groden in Wilhelmshaven vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit kann das Vorhaben zunächst nicht weiter vollzogen werden, bis über den Normenkontrollantrag des Naturschutzbündnisses entschieden ist.
Geklagt hatten NABU, Deutsche Umwelthilfe und BUND, die in dem Plan eine unrechtmäßige Zerschlagung des Natur- und EU-Vogelschutzgebiets Voslapper Groden Nord sehen. Das Gericht zitierte den NABU mit der Einschätzung, es handele sich im Wesentlichen um ein Projekt zum Import fossilen Flüssiggases. Nach Angaben des Gerichts folgte es den Einwänden der Naturschützer teilweise.
Im Zentrum des Streits steht das dritte LNG-Terminal in Wilhelmshaven, das auf dem Voslapper Groden Nord entstehen soll. Die Stadt plant dort zugleich einen Grünen Energiepark im Vogelschutzgebiet nördlich des JadeWeserPorts. Neben LNG soll an dem Standort übergangsweise unter anderem mit Solarenergie erzeugtes Methan angelandet werden, das anschließend zur Stromerzeugung genutzt oder in das europäische Gasnetz eingespeist werden soll.
Die Richter sahen nach derzeitigem Stand vor allem ein Problem bei den Ausgleichsmaßnahmen. Aus ihrer Sicht hat die Stadt nicht ausreichend sichergestellt, dass diese parallel zum Bau im Schutzgebiet umgesetzt werden. Einige für die Maßnahmen erforderliche Anträge seien noch gar nicht gestellt worden. Zugleich kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es keine anderen möglichen Standorte gebe, weil die Stadt Wilhelmshaven diese fehlerfrei ausgeschlossen habe.
Für die Naturschützer ist der Beschluss ein Etappensieg. Holger Buschmann sagte: „Das Oberverwaltungsgericht hat verhindert, dass im Voslapper Groden Nord Fakten geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist.“ Er ergänzte: „Genau das war unser Ziel.“ Die Stadt verweist dagegen darauf, dass sie mit dem Projekt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leiste.
Der vorläufige Stopp bedeutet nicht das Ende des Verfahrens, aber er zieht die Bremse, bevor auf dem Gelände unumkehrbare Tatsachen entstehen. Entscheidend wird nun, wie das Gericht im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan Nr. 225 bewertet — und ob der Grüne Energiepark samt LNG-Infrastruktur in dieser Form überhaupt Bestand haben kann.
