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Wm Spiele: Tipico zieht Streaming-Ankündigung nach kurzer Zeit zurück

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hat angekündigt, alle WM-Spiele streamen zu wollen, und die Mitteilung nur etwa eine Stunde später wieder von seiner Website entfernt. Der Plan hätte ausgerechnet dort auftauchen sollen, wo in Deutschland schon die Rechte an der Weltmeisterschaft verteilt sind: bei für alle 104 Partien auf MagentaTV und bei ARD und ZDF für 60 Spiele.

Für Nutzer wäre der Zugang nach den Angaben des Anbieters begrenzt gewesen. Sehen sollten den geplanten Stream nur qualifizierte Kunden mit Guthaben auf einem aktiven Tipico-Konto oder Personen, die innerhalb der vergangenen 24 Stunden eine Wette platziert hatten. Ein Konto bei Tipico ist erst ab 18 Jahren möglich. Damit verband sich der Streamingplan unmittelbar mit der Frage, ob ein Wettanbieter die Turnierbilder nicht nur für Kunden, sondern auch rechtlich zulässig ausspielen darf.

Genau dort setzt die juristische Einordnung an. Nach den geltenden FIFA-Lizenzregeln sind Live-Streams für lizenzierte Sportwettenanbieter grundsätzlich möglich. FIFA hat dafür eine Vereinbarung mit dem britischen Sporttechnologieunternehmen , das Wettanbietern weltweit einen KI-gestützten Livestream aller Spiele in geringerer Bildqualität als im Fernsehen liefert. Tipico wollte diesen Stream eigenen Angaben zufolge auf tipico.de zeigen. Das Unternehmen sitzt in Malta.

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Die Frage ist trotzdem nicht allein eine technische, sondern auch eine medienrechtliche. Livestreams können nach § 2 Absatz 1 des Medienstaatsvertrags als Rundfunk gelten. Rundfunkanbieter brauchen grundsätzlich eine Zulassung der Landesmedienanstalten nach § 52, während Angebote mit weniger als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern nach § 54 davon ausgenommen sind. Tipico taucht in der Mediendatenbank der Landesmedienanstalten nicht als Rundfunkveranstalter auf. Für den Fall, dass sich das Angebot gezielt an Deutschland richtet, käme zudem Artikel 4 der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ins Spiel: Deutschland kann Malta um Maßnahmen bitten, und falls Malta nicht reagiert, selbst eingreifen.

Der Streit berührt damit nicht nur die WM-Bilder, sondern auch die Grenze zwischen Glücksspielangebot und Rundfunkangebot. Der Medienrechtler formuliert die Kernfrage so: „Darf Deutschland einen Streaminganbieter mit Sitz in Malta regulieren?“ und „Ist ein KI-basierter Stream für die Dauer eines WM-Turniers ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot?“ Die Kombination aus Wettkonto, Altersgrenze und exklusivem Turnierstream macht den Fall heikel, weil er zwei bislang getrennte Regime zusammenzieht.

Unklar bleibt vorerst, wo das zu sehen sein wird. Das Auftaktspiel mit der mexikanischen Nationalmannschaft ist für den 11. Juni im Mexico City Stadium angesetzt. Bis dahin steht weniger der Sport im Mittelpunkt als die Frage, ob der angekündigte Stream überhaupt in dieser Form bestehen bleibt oder ob die Behörden den ungewöhnlichen Weg eines Wettanbieters durch die Rechtsordnung ziehen lassen.

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