Lesen: Deutsche Rentenversicherung Nachzahlung: Millionen Rentner bekommen Geld

Deutsche Rentenversicherung Nachzahlung: Millionen Rentner bekommen Geld

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Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen 2028 eine Nachzahlung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Das Geld kommt zusätzlich zur regulären Rentenerhöhung von 3,37 Prozent und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2027.

Im Zentrum steht die . Sie soll eine Lücke schließen, die bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten entstanden ist: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurden bislang 30 Monate Erziehungszeit angerechnet, für spätere Geburten 36 Monate. Mit der neuen Regelung sollen diese sechs Monate nachträglich berücksichtigt werden.

Für Betroffene bedeutet das mehr als einen Buchungsposten auf dem Rentenkonto. Die bestätigt, dass der Staat damit bestimmte Leistungen rückwirkend honoriert. Wer Anspruch hat, bekommt für die zusätzliche Zeit einen halben Rentenpunkt mehr; ein halber Rentenpunkt ist derzeit 20,40 Euro wert. Die Aufwertung gilt dauerhaft und nicht nur für einen einzelnen Auszahlungsmonat.

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Wie konkret sich das auswirken kann, zeigt ein Rechenbeispiel: Eine heute 85-Jährige, die ihre Kinder 1968, 1978 und 1986 bekommen hat, würde pro Kind 20,40 Euro mehr erhalten. Das macht 61,20 Euro im Monat und führt für das Jahr 2027 zu einer Nachzahlung von 734,40 Euro.

Die Anhebung soll zwar ab dem 1. Januar 2027 gelten, ausgezahlt werden kann sie aus technischen Gründen aber erst 2028. Für viele ältere Versicherte ist genau das der entscheidende Punkt: Das Geld kommt nicht sofort, wird aber für das Vorjahr nachberechnet. Damit ist die deutsche rentenversicherung nachzahlung für die Betroffenen keine Einmalhilfe, sondern eine dauerhafte Verbesserung der laufenden Rente.

Wichtig ist zudem, dass die Nachzahlung nicht automatisch bei allen Eltern gleich verteilt wird. Kindererziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung werden nicht von selbst beiden Eltern zugeordnet. Entscheidend ist eine rechtzeitige gemeinsame Erklärung gegenüber der Rentenversicherung. Fehlt sie, bleiben die Zeiten grundsätzlich der Mutter zugeordnet, selbst wenn die Familie im Wechselmodell gelebt hat.

Genau daran entzündet sich auch ein aktueller Streitfall. Ein Vater klagte, dass ihm zumindest ein Teil der Kindererziehungszeiten für seine gesetzliche Rente angerechnet wird. Nach eigenen Angaben betreuten beide Eltern ihre Kinder jahrelang im Wechselmodell. Das ließ es dennoch bei der vollständigen Zuordnung zur Mutter. Der Fall zeigt, dass die neue Regelung zwar viel Geld in Aussicht stellt, die Anerkennung von Erziehungszeiten aber weiterhin von formalen Schritten abhängen kann.

Für die rund zehn Millionen Betroffenen ist die Lage damit klarer als zuvor: Wer Kinder hat, die vor 1992 geboren wurden, profitiert von der Nachzahlung, sofern die Kindererziehungszeiten in der Rentenbiografie berücksichtigt wurden. Die neue Regelung schließt die alte Lücke zwischen 30 und 36 Monaten und macht daraus eine dauerhafte Rentenverbesserung, die zwar erst 2028 auf dem Konto erscheint, aber schon ab 2027 gilt.

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