Das Gericht in Zwolle hat am Mittwoch über das Grab von Katalin van der Goot-Kis auf dem Gemeindefriedhof in Giethoorn verhandelt. Die Frau, 1906 geboren und 1968 gestorben, liegt dort in einem allgemeinen Grab, das nach dem Willen der Gemeinde Steenwijkerland geräumt werden soll.
Seit 2023 versuchen die Stiftung Verhoog-Poiësz und Familienmitglieder, diese Räumung zu verhindern. Sie sehen in van der Goot-Kis eine Frau, deren Leben in Giethoorn mehr bedeutete als ein gewöhnliches Grab vermuten lässt. Die Gemeinde hält dagegen: Der Grabstein sei nicht monumental, die Rolle der Verstorbenen für Giethoorn nicht besonders genug.
Vor Gericht sagte der Anwalt der Familie, Johan Oosterhagen: „Ze was de vrouw van de burgemeester in Giethoorn en heeft ook daar bijzondere dingen gedaan“. Er fügte hinzu: „Mevrouw heeft een bijzonder levensverhaal en kwam in de oorlog op voor het goede“. In einem weiteren Punkt betonte er: „En hoeveel foto’s van vrouwen in een openbare functie zie je uit die tijd? Dit is bijzonder.“
Genau an diesem Punkt liegt der Kern des Streits. Die Familie und die Stiftung wollen, dass die Gemeinde anerkennt, warum van der Goot-Kis aus ihrer Sicht einen besonderen Platz in Giethoorn verdient. Die Gemeinde sagt, sie habe geprüft, ob sie sozial engagiert gewesen sei, doch es sei kein weiterer Beleg aufgetaucht. Außerdem sei es nicht Aufgabe der Verwaltung, die nötigen Recherchen zu übernehmen; das liege bei dem Antragsteller.
Die Gemeinde verwies dabei auch auf einen Vergleich mit dem Widerstandskämpfer Hendrik Jan Bakker, der 1994 in Amsterdam starb. Dessen Grab auf demselben Friedhof galt den Behörden als schützenswert und blieb erhalten. Für die Gegenseite zeigt gerade dieser Vergleich, dass nicht allein der Zustand eines Grabes zählt, sondern auch die Geschichte dahinter.
Hinzu kommt ein formales Problem, das den Streit seit Beginn begleitet: Weder die Stiftung noch die Angehörigen sind die Rechteinhaber des Grabes. Über die Frage, ob das allgemeine Grab bestehen bleibt oder entfernt wird, entscheidet die Gemeinde Steenwijkerland. Der Fall von van der Goot-Kis ist damit mehr als eine Auseinandersetzung um einen Friedhofsplatz. Es geht darum, wer darüber bestimmt, welche Lebensgeschichten in Giethoorn bewahrt werden und welche verschwinden. Das Gericht will innerhalb von sechs Wochen entscheiden.
