Der ORF-Stiftungsrat hat am Donnerstag nach stundenlangen, nicht öffentlichen Hearings über die künftige Spitze des Senders entschieden. Wer den ORF ab 1. Jänner 2027 führen wird, sollte nach einer Sitzung fallen, die sich bis in den späten Abend zog.
Für die Suche nach der Orf Wahl war vor allem dieser Tag entscheidend: Die neun nominierten Bewerberinnen und Bewerber mussten vor den 35 Mitgliedern des Gremiums ihre Konzepte vorstellen, bevor über die Bestellung mit einfacher Mehrheit abgestimmt wurde. Mindestens 18 Stimmen waren dafür nötig; kam niemand im ersten Wahlgang auf diese Zahl, wäre eine Stichwahl zwischen den beiden Stimmenstärksten nötig gewesen, bei Stimmengleichstand hätte die Stimme des Vorsitzenden entschieden.
Unter den Kandidatinnen und Kandidaten waren Clemens Pig, Markus Breitenecker, Lisa Totzauer, Johannes Larcher, Kathrin Zierhut-Kunz, Eva Schütz, Robert Altenburger, Sonja Sagmeister und Petra Höfer. Die Reihenfolge der Hearings war ausgelost worden, pro Person waren 20 Minuten vorgesehen. Pigs Hearing dauerte am Ende zweieinhalb Stunden und wurde damit zu einem der längsten Teile des Tages.
Die Entscheidung fiel nicht nur hinter verschlossenen Türen, sie wurde auch unter neuen formalen Vorgaben getroffen. Die Stiftungsräte müssen wegen des erstmals angewandten Europäischen Medienfreiheitsgesetzes ein Statement abgeben, in dem sie ihre Entscheidung begründen. Das wird protokolliert, aber nicht veröffentlicht. Der Wahlakt in der Wahlzelle bleibt geheim, die Stimmzettel sind aber namentlich gekennzeichnet.
Genau an diesem Punkt setzt auch der politische Streit an. Peter Westenthaler kündigte schon vor der Sitzung eine Anfechtung an und behauptete, SPÖ und ÖVP hätten sich bereits vor der Ausschreibung auf einen „Regierungsdirektor“ verständigt. Außerdem stellte er in Frage, dass der medial kolportierte Favorit Pig die Ausschreibung erfülle, weil ihm die Fernseherfahrung fehle.
Heinz Lederer wies den Druck von außen zurück und sagte, man werde sich „sicherlich nicht von irgendjemandem unter Druck setzen lassen“. Er ergänzte, er garantiere das, man habe alle gesetzlichen Vorgaben für den Bestellprozess umgesetzt und es sei für Gleichbehandlung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit gesorgt. Später sagte er, man müsse sich „überhaupt keine Sorgen machen“ und er gehe davon aus, „dass man keinen Erfolg damit haben wird“.
Ob die Entscheidung damit auch politisch befriedet ist, ist offen. Das Gesetz gibt unterlegenen Bewerberinnen und Bewerbern, Bund und Ländern sowie unter Bedingungen auch jenen, die den ORF-Beitrag zahlen, die Möglichkeit, die Bestellung vor der Medienbehörde KommAustria anzufechten; dafür müssen sich bei Beitragszahlern mehr als 120 Personen zusammenschließen. Damit endet der Donnerstag nicht mit einer formalen Kür, sondern mit einer Entscheidung, die den ORF bis 2027 prägen soll und die noch vor der KommAustria landen könnte.

