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Kurier: Nathalie Benko muss zwei Millionen Euro an Insolvenzmasse zurückzahlen

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Das hat verpflichtet, zwei Millionen Euro plus vier Prozent Zinsen an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen. Das Urteil von Mitte Mai ist noch nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist läuft diese Woche ab.

Für Benko geht es damit um weit mehr als eine einzelne Überweisung. Das Gericht hat von den ursprünglich geforderten 2,85 Millionen Euro zwar nur 2 Millionen Euro zugesprochen, das Mehrbegehren über 850.000 Euro aber abgewiesen. Die Entscheidung trifft eine Zahlung, die mitten in den Zerfall des Benko-Imperiums rückt und nun in Geld messbar macht, wie viel aus den Familienfinanzen noch zurückgeholt werden kann.

Im Kern stand eine Überweisung vom 27. Jänner 2023. René Benko hatte seiner Frau damals zwei Millionen Euro mit dem Verwendungszweck „Eigenkapital für Immobilieninvestments“ geschickt. Seit 2018 waren es insgesamt 15,5 Millionen Euro, die an sie geflossen waren. Nathalie Benko sagte vor Gericht, sie habe sich neben ihrem Mann „etwas Eigenes aufbauen“ wollen. Die beiden hätten laut Gericht vereinbart, jeweils zum Jahreswechsel zu besprechen, wie viel Geld René Benko seiner Frau für deren Immobiliengeschäfte zur Verfügung stelle.

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Die Richterin gab damit einer des Masseverwalters teilweise statt. Das Gericht stufte die Zahlung als „unentgeltliche Verfügung“ ein und folgte der Argumentation nicht, es habe sich um vereinbarten Zusatzunterhalt gehandelt. Nathalie Benko erhielt bereits monatlich 10.500 Euro Geldunterhalt, die Lebenshaltungskosten der Familie wurden ohnehin von René Benko oder der getragen.

Genau dort liegt der Bruch in ihrer Darstellung. Nathalie Benko sagte, sie habe das Geld „für ihre Immobilienfirma“ verwendet, doch wohin die zwei Millionen Euro tatsächlich flossen, konnte das Gericht nicht klären. Es hielt fest, dass zweifelhaft erscheine, ob sie den Betrag tatsächlich in eine allfällige Immobilienfirma einbrachte; zugleich notierte die Richterin, die Gutgläubigkeit der Beklagten sei nicht w. Ob Nathalie Benko gegen das Urteil Berufung einlegt, ist offen. Fest steht nur: Läuft die Frist diese Woche aus, könnte die Rückzahlung von 2 Millionen Euro plus Zinsen bald endgültig werden. Wer den Fall verfolgt, schaut damit nicht auf eine weitere Fußnote des Insolvenzverfahrens, sondern auf einen der klarsten Vermögensstreits aus dem Nachhall des Zusammenbruchs des Benko-Systems.

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