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Marmelade darf ab 14. Juni wieder für alle Obstsorten heißen

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Ab dem 14. Juni darf Marmelade im Handel wieder für alle Obstvarianten so heißen. Damit endet eine EU-Regel, nach der der Name bisher nur für Produkte aus Zitrusfrüchten zulässig war; alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden.

Für Hersteller, Händler und Verbraucherinnen und Verbraucher ist das mehr als eine Umbenennung. Die , die zuletzt in nationales Recht gegossen wurde und Mitte des Monats zur Anwendung kommt, hebt zugleich den Mindestfruchtgehalt von Marmeladen von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm an. Bei Extra-Produkten steigt die Vorgabe auf 500 Gramm pro Kilogramm. Ziel ist, den Zuckergehalt zu senken und eine gesündere Zusammensetzung zu fördern.

Der Begriff selbst war im österreichischen Sprachgebrauch nie verschwunden, rechtlich aber lange eingehegt. Großbritannien setzte 1979 die Bezeichnung für Orangenmarmelade durch, Österreich musste die entsprechende Verordnung nach dem EU-Beitritt 1995 übernehmen. Erst 2004 kam eine Ausnahmeregelung nach dem : Produkte, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft wurden, durften wieder Marmelade heißen. Das half kleineren Herstellern auf lokalen Märkten, änderte aber nichts für Großhandel und Supermärkte.

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Genau dort liegt der praktische Unterschied der neuen Regel. Was bisher in Regalen mit Konfitüre oder anderen Bezeichnungen verkauft werden musste, darf nun unter dem vertrauten Namen stehen, und zwar nicht nur im Spezialgeschäft. Wie schnell Supermärkte und Hersteller ihre Verpackungen nach dem 14. Juni umstellen, ist allerdings offen. Die neue Linie reicht zudem über Fruchtaufstriche hinaus: Bei Honigmischungen müssen künftig alle Ursprungsländer samt Prozentanteilen nachvollziehbar auf dem Etikett stehen. Bisher reichte der Hinweis, ob das Produkt aus der EU stammt oder nicht. Die Interessengemeinschaft wertete die Novelle als Erfolg im Kampf gegen importierten Billighonig und als Stärkung für heimische Imkerinnen und Imker.

Für Käuferinnen und Käufer dürfte die Umstellung vor allem an der Packung sichtbar werden. Für die Industrie ist sie eine Fristfrage, eine Rezepturfrage und eine Frage der Beschriftung zugleich. Ab Mitte Juni zählt nicht mehr, wie lange der Name im Alltag überlebt hat, sondern dass er im Handel wieder rechtlich mit dem passt, was in der Frucht steckt.

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