Die Zahlung des Sueldo Anual Complementario für das erste Halbjahr 2026 muss spätestens am 30. Juni gutgeschrieben sein. Das Gesetz lässt jedoch eine Schonfrist von bis zu vier Werktagen zu, weshalb manche Unternehmen den Aguinaldo noch in den ersten Julitagen überweisen können, ohne sofort gegen die Vorschrift zu verstoßen.
Für Rentner und Pensionäre von ANSES gilt ein anderer Kalender: Der Aguinaldo wird zusammen mit den monatlichen Leistungen ausgezahlt, und der offizielle Zahlungszeitraum liegt zwischen dem 8. und dem 29. Juni 2026. Damit trennt der Staat die allgemeine Regel für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis im öffentlichen und privaten Sektor klar von den Terminen, die an die monatlichen Haberes gebunden sind.
Wer den Aguinaldo nicht bis zum Ablauf der Frist einschließlich der Schonzeit erhält, kann mit formellen Schritten beginnen. Der erste empfohlene Schritt ist, sich an die Personal- oder Verwaltungsabteilung des Unternehmens zu wenden. Nach den vier Werktagen nach dem 30. Juni kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber als in Verzug betrachten und als Nächstes ein Arbeits-Telegramm oder ein formelles Schreiben mit der Forderung nach Zahlung des geschuldeten Betrags senden.
Das Arbeits-Telegramm ist kostenlos und wird über Correo Argentino abgewickelt. Reagiert der Arbeitgeber nach dieser formellen Aufforderung nicht und reguliert die Lage nicht, kann eine Beschwerde eingereicht werden. Genau darin liegt der praktische Unterschied zwischen einer verspäteten, aber noch zulässigen Einzahlung und einem wirklichen Zahlungsrückstand: Bis zu vier Werktage sind nach dem 30. Juni noch möglich, danach beginnt der Weg zu offiziellen Ansprüchen.
Für Beschäftigte heißt das: Der Stichtag ist der 30. Juni 2026, aber nicht jede Zahlung, die danach eingeht, ist automatisch rechtswidrig. Erst wenn die Schonfrist abläuft, wird aus einer Verzögerung ein Verstoß, und die nächsten Schritte sind klar vorgegeben. Für ANSES-Rentner und -Pensionäre bleibt der entscheidende Zeitraum dagegen der 8. bis 29. Juni 2026, weil ihre Auszahlung mit dem Monatsbezug verknüpft ist und nicht mit dem allgemeinen Aguinaldo-Kalender.

