Eine Gynäkologin wurde aus einem Krankenhaus entlassen, nachdem bekannt wurde, dass sie trotz einer licencia medica bei Notgeburten gearbeitet hatte. Der Fall begann an einem Montag im April 2023 im Hospital San José in der Región Metropolitana und nahm erst zwei Jahre später Fahrt auf, als die Rechnungsprüfungsbehörde die Daten abglich.
Die Ärztin hatte an diesem Tag einen 24-Stunden-Dienst im Hospital San José. Am nächsten Tag sollte sie im Hospital de San Fernando in der Región de O’Higgins Patienten betreuen. Doch bereits um 17:00 Uhr suchte sie einen Arzt auf und erhielt für den Montag und den Dienstag eine Krankmeldung über zwei Tage. Trotzdem blieb sie ohne Ersatz im Dienst und versorgte vier Notgeburten oder Kaiserschnitte, einige davon in den frühen Morgenstunden.
Ihr Anwalt Gabriel Muñoz schilderte, die Mandantin sei mit einem gastrointestinalen Leiden zur Arbeit gegangen. Sie habe sich sehr schlecht gefühlt, habe aber einen Tages- und Nachtdienst von 24 Stunden erfüllen müssen. Das gesamte medizinische Team habe gewusst, dass es ihr nicht gut ging, sagte er. In der öffentlichen Gesundheitsversorgung sei es äußerst schwierig, für einen Facharzt kurzfristig eine Vertretung zu organisieren; in diesem Fall habe es keine Möglichkeit gegeben, jemand anderen zu finden, sodass sie den Dienst fortsetzen musste.
Die Belastung des Systems zog sich durch den gesamten Ablauf. Laut Muñoz musste die Ärztin die Notfälle trotzdem übernehmen, weil ein anderer Facharzt bereits die 24 Stunden zuvor Dienst gehabt hatte und sie nicht hätte abdecken können. „Atendió cuatro partos o cesáreas de urgencia en esta situación. Algunos terminaron en la madrugada. Había que atender los partos de urgencia, es un deber médico. En este caso, el otro especialista había estado de turno las 24 horas anteriores, entonces no podía cubrirla“, sagte er.
Im Jahr 2025 stellte die Contraloría bei einem Datenabgleich fest, dass die Gynäkologin in einem Krankenhaus der Región Metropolitana mit licencia medica gearbeitet hatte. Die Unterlagen wurden an den Servicio de Salud de O’Higgins weitergeleitet, der ein Disziplinarverfahren einleitete und die Ärztin daraufhin entließ. Die Verteidigung erklärte, sie habe die Krankmeldung, den ärztlichen Bericht und die Notfallbehandlungen für die Patienten belegt. Muñoz sagte zudem, sie habe keine Anwälte beauftragt, weil sie nie geglaubt habe, wegen der Erfüllung ihrer Pflicht entlassen zu werden.
Später setzte die Contraloría die Entlassung außer Kraft, weil sie ihre Tätigkeit in San Fernando beendet hatte. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Kern des Falls offen bleibt: Die Vorgänge in Santiago, wo sie an jenem Montag trotz Krankschreibung weiterarbeitete, sind weiter Gegenstand des Verfahrens. Der Fall zeigt auch die Schwäche des Systems, in dem ein kranker Spezialist oft weitermachen muss, weil ein Ersatz nicht rechtzeitig zu beschaffen ist.

