Das Stuttgarter Amtsgericht hat den 43-jährigen Unfallfahrer am Mittwoch nach einer mehrstündigen Hauptverhandlung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Nach dem Urteil muss er drei Jahre lang auf Bewährung bleiben, 400.000 Euro zahlen und seinen Führerschein für weitere neun Monate abgeben.
Von der Summe gehen 250.000 Euro an die Familie der getöteten Frau. Außerdem muss der Mann regelmäßig nachweisen, dass er keine Betäubungsmittel konsumiert. Der Richter machte deutlich, dass der Fall für das Gericht kein Grenzfall mehr war: Die Ursache des Unfalls sei eindeutig ein Fahrfehler des 43-Jährigen gewesen, er habe fahrlässig gehandelt, und der Konsum von Kokain und Schlafmitteln habe zu einer akuten Beeinträchtigung geführt.
Der Crash hatte am 2. Mai vergangenen Jahres am Stadtbahnhalt Olgaeck in Stuttgart ein Todesopfer und acht Verletzte gefordert, darunter fünf Kinder. Der Unternehmer war mit seinem Mercedes-SUV von der Straße abgekommen und in eine Gruppe von Menschen gefahren. Eine 46-jährige Frau starb noch bei dem Unfall, die übrigen Verletzten wurden teils schwer getroffen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Zusätzlich warf sie ihm vor, wegen Spuren von Kokain im Blut nicht fahrtüchtig gewesen zu sein. Im Prozess räumte der Angeklagte ein, am Tag vor dem Unfall Kokain und Schlafmittel genommen zu haben. Die Verteidigung hatte dagegen eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert und verlangt, dass keine weitere Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird.
Der Mann hatte seinen Führerschein nach dem Unfall bereits seit einem Jahr verloren, hatte nach eigenen Angaben seit einem Jahr keine Drogen mehr konsumiert und dies auch belegt. Für das Gericht reichte das dennoch nicht aus. Es erklärte, vor einer erneuten Beantragung der Fahrerlaubnis müsse erst eine weitergehende Stabilisierung eintreten, weil die langfristige Suchthistorie weiter Gewicht habe. Damit endet das Verfahren zwar mit einer Bewährungsstrafe, aber nicht mit einem schnellen Weg zurück ans Steuer.

