Hamburgs Bürgerschaft hat am Mittwochnachmittag eine rot-grüne Vorlage beschlossen, mit der die Stadt sich gegen eine Lockerung der Heizungsregeln im Bund stellt. Es geht um die Länderöffnungsklausel, also um die Frage, ob Hamburg weiter strengere Vorgaben machen darf als der Bund.
Für die Hansestadt ist das mehr als ein formaler Beschluss. Rund 40 Prozent der städtischen CO2-Emissionen stammen aus dem Heizen, und Hamburg will nach seinem Klimaziel schon 2040 praktisch frei von klimaschädlichen Treibhausgasen sein. Nicolas Garz sagte dazu, es gehe um die Signalwirkung. Die rot-grüne Mehrheit setzte sich damit in einer Debatte durch, die weit über die Stadtgrenzen hinausreicht, weil der Bund erst vor wenigen Tagen ein Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht hat, das wieder Öl- und Gasheizungen zulassen würde.
Der Konflikt dreht sich um die Frage, wie viel Spielraum Länder künftig noch haben. Das bislang geltende Gesetz aus der Habeck-Ära schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Der neue Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes hält Öl- und Gasheizungen dagegen weiter für zulässig und sieht stattdessen einen schrittweise steigenden Anteil emissionsärmerer Brennstoffe wie Biogas vor: 10 Prozent ab 2029, 60 Prozent bis 2040.
Genau an diesem Punkt setzt Hamburg an. Die Stadt will die Möglichkeit behalten, strengere lokale Regeln als im Bundesentwurf vorgesehen durchzusetzen. Das ist politisch nicht zufällig, denn das Klimaziel wurde in Hamburg per Bürgerentscheid festgelegt. Wer in der Stadt auf 2040 als Frist für Klimaneutralität pocht, stellt sich damit auch gegen jede Lösung, die fossile Heizungen noch länger im Bestand lässt.
Melanie Nerlich formulierte den Widerspruch so scharf wie möglich: Klimaneutralität 2040 bedeute, dass ab 2040 keine Gasheizungen mehr in Hamburg laufen, sondern Wärmepumpen und Fernwärme die Wohnungen heizen. Noch deutlicher wurde sie mit dem Vorwurf, man täusche Menschen, wenn man ihnen heute noch suggeriere, eine Gasheizung sei eine gute Idee. Das ist der Punkt, an dem aus einer technischen Debatte ein politischer Streit über Glaubwürdigkeit wird.
Auf Bundesebene ist der neue Kurs nicht nur ein Rückschritt aus Sicht der Kritiker, sondern auch juristisch umstritten. Thomas Heilmann warnte, der geplante Entwurf sei verfassungsrechtlich problematisch, weil er für den Ausstieg aus fossilen Heizungen kein Enddatum vorsehe. Ein einmal erreichtes Schutzniveau dürfe nur unter sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden, sagte er. Genau diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben.
Deutschland hat sich Klimaneutralität bis 2045 vorgenommen. Hamburg will fünf Jahre früher fertig sein. Daraus entsteht der Kern des Streits: Wenn der Bund den Ländern weniger erlaubt, als sie für ihre eigenen Klimaziele brauchen, bleibt von der Länderöffnungsklausel nur noch ein Versprechen auf dem Papier. Die Bürgerschaft hat am Mittwoch beschlossen, dass Hamburg dieses Versprechen nicht kampflos aufgeben will.
Mehr Hintergründe zum Streit um Habecks Heizungsregeln finden Sie hier: Gasheizung: Habecks Heizungsgesetz und der Streit um Fürsorge.
