Die Subsecretaría de Telecomunicaciones hat am Mittwoch eine Änderung ihrer ursprünglichen Regelung veröffentlicht, die den Weg für Anrufe zur außergerichtlichen cobranza ohne die Vorwahlen 600 und 809 offenlässt. Damit rückt die Behörde von einer Linie ab, die sie 2025 mit einer Büroentscheidung gezogen hatte und die solche Anrufe als ergänzende Kommunikationsdienste einordnete.
Die Wende folgt auf einen Beschluss des Obersten Gerichts im März 2026, das ein wirtschaftliches Amparo der Asociación Gremial de la Industria de Retail Financiero A.G. gegen die Behörde annahm und entschied, dass diese Anrufe nicht zur Gruppe der ergänzenden Kommunikationsdienste gehören. Für die Branche war das Urteil zentral, weil sie seit Monaten argumentierte, die Vorgabe erschwere die Steuerung von Zahlungsverzug und die Rückforderung von Krediten.
Nach der nun im Diario Oficial veröffentlichten Modifikation lässt Subtel die Möglichkeit offen, dass Mitteilungen, deren Zweck die außergerichtliche cobranza ist, von der Pflicht zur Nutzung der Präfixe befreit werden können. Die Behörde erklärte zugleich, solche Anrufe seien ausdrücklich durch Branchenregeln zu Sendezeiten, Häufigkeit und Form des Kontakts geregelt und stellten innerhalb bestimmter regulatorischer Rahmen legitime Kommunikation dar.
Der Hintergrund des Streits liegt in der ursprünglichen Büroentscheidung aus dem Jahr 2025. Damals hatte Subtel festgelegt, dass Anrufe zur Forderungseinziehung als ergänzende Kommunikationsdienste gelten und deshalb die 600- und 809-Präfixe verwenden müssen. Die Finanzhandelsbranche legte dagegen Rechtsmittel ein und machte geltend, die Einstufung treffe das operative Geschäft direkt.
Der Kern des Konflikts blieb bis zuletzt derselbe: Sind Cobranza-Anrufe ein normaler Teil regulierter Kommunikation oder ein eigener Service, den der Staat wie andere Zusatzdienste markieren kann? Das Gericht hat diese Frage im März zugunsten der Unternehmen beantwortet, und Subtel hat nun die eigene Regelung so angepasst, dass sie mit diesem Urteil vereinbar ist. Für Verbraucher ändert sich damit vor allem eines: Die Pflicht zur Vorwahl ist nicht mehr automatisch gesetzt, auch wenn die Anrufe weiterhin klaren sektoralen Grenzen unterliegen.
Die Änderung erscheint am Montag, 18. Mai 2026, um 12:39 Uhr als endgültiger Schwenk in einem Streit, der mit einer Verwaltungsentscheidung begann und im Gerichtssaal endete. Für Subtel ist damit nicht nur eine Nummernfrage geklärt, sondern auch der rechtliche Rahmen, in dem Unternehmen über fällige Schulden Kontakt aufnehmen dürfen.
