Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gebilligt. Kern der Reform ist eine einmalige zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung um 300 Euro im Monat für 2027.
Damit würde die Grenze von derzeit 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr auf mindestens 6.122,50 Euro im Monat und 73.350 Euro im Jahr steigen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das Paket rund 16,3 Milliarden Euro bringen und damit eine erwartete Finanzierungslücke von etwa 15 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 abfedern.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. 2026 gilt in der Krankenversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. In der Pflegeversicherung liegen die Beiträge bei 3,6 Prozent, für Kinderlose kommen 0,6 Prozentpunkte hinzu, sodass sie auf 4,2 Prozent kommen.
Für gut verdienende Mitglieder der GKV bedeutet die geplante Sonderanhebung: Sie sollen stärker zur Stabilisierung der Beitragssätze beitragen. Besonders betroffen wären freiwillig versicherte Selbstständige mit hohen Gewinnen. Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem Berater, IT-Freelancer, Ärzte, Anwälte, Agenturinhaber und erfolgreiche Online-Händler.
Jan Roß sieht den Schritt kritisch. Er sagt: „Die geplante zusätzliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sehe ich besonders kritisch“. Zugleich beschreibt er die politische Logik hinter dem Vorhaben mit den Worten: „Die politische Botschaft dahinter lautet: 'Stärkere Schultern sollen mehr tragen.'“
Die finanzielle Wirkung ist für Selbstständige besonders spürbar, weil sie ihre Beiträge nicht mit einem Arbeitgeber teilen. Bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze würde ein freiwillig versicherter Selbstständiger auf die zusätzlichen 300 Euro im Monat allein in der Krankenversicherung 52,50 Euro mehr zahlen, gerechnet mit einem Satz von 17,5 Prozent. Mit Pflegeversicherung steigt die Mehrbelastung auf 63,30 Euro im Monat für Eltern und auf 65,10 Euro für Kinderlose. Über das Jahr summiert sich das aus der Sonderanhebung allein auf bis zu 781,20 Euro.
Hinzu kommt: Für freiwillig Versicherte gehören Einkommensteuerbescheide zu den Unterlagen, die für die Beitragsberechnung maßgeblich sind. Wer solche Nachweise zu spät einreicht, kann damit auch seine Beiträge beeinflussen. Die Reform greift außerdem neben der regulären jährlichen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, nicht an deren Stelle.
Für die Betroffenen steht damit nicht nur eine neue Obergrenze im Raum, sondern auch ein klarer politischer Kurswechsel bei der Finanzierung der Krankenversicherung. Die Frage ist nun, ob das Paket im Parlament in dieser Form bleibt oder noch an den Kosten für Selbstständige und andere Gutverdiener nachgeschärft wird.

