Lesen: Brandenburg erlaubt Angeln für Kinder unter acht Jahren mit Aufsicht

Brandenburg erlaubt Angeln für Kinder unter acht Jahren mit Aufsicht

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Brandenburg erlaubt Kindern unter acht Jahren ab sofort das Angeln, wenn sie von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Die neue Regelung gilt nur für das Friedfischangeln und greift nach einer Änderung in § 18 Absatz 1 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg.

Die Begleitperson muss für das jeweilige Gewässer eine gültige Angelberechtigung besitzen und den Nachweis der Fischereiabgabe mit sich führen. Das Kind darf eine der zwei Handangeln der aufsichtsführenden Person nutzen. Für das Keschern, Betäuben und Abhaken des Fisches ist die Begleitperson ebenso verantwortlich wie für die waidgerechte Versorgung des Fangs, den Nachweis und die Meldung des Fangergebnisses.

Auch bei Mindestmaßen, Schonzeiten, Fangbegrenzungen und weiteren rechtlichen Vorgaben liegt die Verantwortung bei der Aufsichtsperson. Der angeeignete Fisch wird auf die Fangbegrenzung der Begleitperson angerechnet. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg vom 23. April, dessen Artikel 7 die Änderung des Fischereigesetzes enthält.

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Vor der Änderung war Angeln in dieser Form für Kinder unter acht Jahren nach dem bisherigen Gesetzesstand nicht möglich. Mit der neuen Regelung setzt Brandenburg nach eigener Einschätzung ein wichtiges Signal zur Förderung der Angelfischerei im Land.

Für Familien und Vereine ist das eine spürbare Öffnung, zugleich aber keine Lockerung ohne Aufsicht. Das Gesetz verlagert die praktische und rechtliche Verantwortung klar auf die volljährige Begleitperson. Genau daran wird sich nun zeigen, wie häufig das neue Kinderangeln im Alltag tatsächlich genutzt wird.

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